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Datenschutzerklärung
Stand: 6. September 2026
Dienst: PartyUp (Web-Anwendung / Progressive Web App)
Öffentliche Domain (geplant bzw. produktiv): partyup.pro
Diese Datenschutzerklärung informiert Sie gemäß Art. 13 und Art. 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO“) sowie den ergänzend anwendbaren Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und – soweit einschlägig – des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG, vormals TTDSG) über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von PartyUp. Soweit Vorschriften des früheren TTDSG inhaltlich fortgelten, sind sie als Vorschriften des TDDDG zu lesen.
§ 1 Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Betreiber der jeweiligen PartyUp-Instanz:
[Vollständiger Name / Firma des Verantwortlichen]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ Ort, Land]
E-Mail: [datenschutz@beispiel.de]
Telefon: [optional]
Vertretungsberechtigte Person(en): [falls juristische Person]
Sofern ein Datenschutzbeauftragter benannt ist (Art. 37 DSGVO), erreichen Sie diesen unter: [Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten – sofern vorhanden].
Hinweis für den Betreiber: Die vorstehenden Platzhalter sind vor dem produktiven Betrieb vollständig und wahrheitsgemäß zu ersetzen. Ohne Angabe der Identität und Erreichbarkeit des Verantwortlichen ist die Informationspflicht nach Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO nicht erfüllt.
§ 2 Gegenstand und Zweck dieser Erklärung
PartyUp ist eine Plattform zur Darstellung und Organisation von Partys, zur Kommunikation zwischen Nutzern (Chats, Kommentare), zur Bewertung von Partys, zur optionalen Nutzung von Standortfunktionen, zur Nutzung von Audio-/Videoanrufen, zur Routenplanung (einschließlich Navigation zu Partys und Abendrouten aus Chat-Plänen), zur Erstellung gemeinsamer Abendpläne in privaten Chats, zur Mehrsprachigkeit der Oberfläche (einschließlich optionaler maschineller Übersetzung fremder Party-Beschreibungen in die Sprache des Betrachters), zur privaten Zwischenspeicherung von Erlebnis-Entwürfen, zur kontobezogenen Merkliste gespeicherter Shorts, zu kostenpflichtigen Erweiterungen (Pro, Werbefrei, kostenpflichtige Party-Veröffentlichung) sowie zur Ausspielung und Abrechnung von Werbung. Nutzer können optional eine E-Mail-Adresse am Konto hinterlegen (u. a. zur Passwortwiederherstellung) und einen Geheimmodus nutzen, der die Sichtbarkeit eigener Inhalte für andere Nutzer vorübergehend einschränkt (aktivierbar in den Einstellungen und im Dialog zur Kontolöschung; vgl. § 8, § 23). PartyUp personalisiert die Reihenfolge von Partys in der Umgebungsliste und die Ausspielung von Shorts anhand von Interaktions-, Beliebtheits-, Zeit-, Orts- und – soweit vorhanden – Freundschafts- bzw. Situationssignalen sowie aus dem Nutzer- und Verhaltensdaten abgeleiteten anonymen Zweiergruppen (vgl. § 18.4). Dabei verbindet PartyUp bewusst das Verhalten in der App (insbesondere Shorts und Party-Detail) mit dem tatsächlichen Partyverhalten in der realen Welt (u. a. Speichern, Route/Navigation, GPS-Besuch): Signale aus dem einen Bereich können Empfehlungen im anderen Bereich verbessern (Cross-Feature-Lernen). Echte Interaktionen mit der jeweils angezeigten Funktion haben dabei Vorrang vor nur aus dem anderen Bereich abgeleiteten Präferenzen (vgl. § 18.4). Soweit GPS-Präsenz geteilt wird, kann PartyUp angemeldeten Chatpartnern anzeigen, welche Freunde sich gerade an einer Party aufhalten, und eine voraussichtliche Rest-Bleibedauer schätzen; das Modell lernt aus abgeschlossenen GPS-Aufenthalten und verbessert sich fortlaufend (vgl. § 14.1, § 18.6). Nutzer können vor Ort Momente (Fotos/Videos) aufnehmen und über den Button „Moment teilen“ veröffentlichen; damit erteilen sie ihre Einwilligung zur öffentlichen Ausspielung u. a. in der Party-Mediengalerie und im Shorts-Feed (vgl. § 9, § 12). PartyUp distanziert sich von Inhalt und Umständen solcher Veröffentlichungen (vgl. § 29). Party-Betreiber können optional Livekameras anbinden; Livebild, Liveshorts und Livebildanalyse sowie der fortlaufende Betrieb während der angemeldeten Nutzung von PartyUp sind in § 9a beschrieben. Zusätzlich baut PartyUp parallel und fortlaufend vollständig anonymisierte Präferenzprofile als allgemeinen Erfahrungsschatz auf; diese dienen lediglich als Ausgangshypothese für die Einschätzung neuer oder wenig bekannter Nutzer und bleiben vom persönlichen Nutzerprofil getrennt (vgl. § 18.5). Zusätzlich entscheidet PartyUp situationsbezogen, ob und welche Werbung in optionalen Werbeplätzen ausgespielt wird (vgl. § 16); die personalisierte Werbeausspielung können Sie unter Einstellungen → Werbung deaktivieren (dann bleibt Werbung kontextbezogen). PartyUp erfasst aggregierte Nutzungs- und Aktivitätskennzahlen (einschließlich einer geschützten Statistik-Schnittstelle /api1), speichert gesetzlich aufbewahrungspflichtige Zahlungs-, Abrechnungs- und Vertragsnachweise dauerhaft und setzt anwendungsseitige Schutzmaßnahmen gegen missbräuchliche Netzwerkanfragen ein. Nutzer können über die Startseite persönliche Vorschläge und Wünsche an den Betreiber senden, indem sie auf die Schrift „PartyUp“ (Anzeige oft als „PARTYUP“) oben links tippen (vgl. § 18.7). Über /api1 übermittelte Daten können vom Verantwortlichen und vom berechtigten Abrufenden dauerhaft gespeichert werden (vgl. § 18.2, § 21.1). Diese Erklärung beschreibt die dabei stattfindenden Verarbeitungen personenbezogener Daten, die Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, Empfänger, Betroffenenrechte und weitere gesetzlich vorgesehene Angaben.
§ 3 Begriffsbestimmungen
Soweit in dieser Erklärung die Begriffe „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Betroffener“, „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“ oder „Einwilligung“ verwendet werden, gelten die Definitionen des Art. 4 DSGVO.
§ 4 Übersicht der Verarbeitungen
Im Rahmen von PartyUp können insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
- Bestandsdaten (z. B. selbst gewählter Benutzername, interne Nutzer-ID, Zeitstempel der Kontoerstellung, Sprachpräferenz und Sprachmodus manuell/automatisch, optional hinterlegte Konto-E-Mail-Adresse, Status des Geheimmodus, zugeordnete anonyme Zweiergruppe ohne Geschlechtsbezeichnung);
- Authentifizierungsdaten (Passwort in gehashter Form; Passwort im Klartext nur vorübergehend bei der Eingabe/Übermittlung; bei Passwortwiederherstellung zeitlich begrenzte Bestätigungscodes bzw. zugehörige Hashes);
- Inhaltsdaten (Party-Angaben einschließlich Beschreibungen, die zur Anzeige in der Sprache des Betrachters vorübergehend maschinell übersetzt und in einem serverseitigen Übersetzungscache vorgehalten werden können; Chat- und Kommentartexte, geteilte Links, Bewertungen, anpassbare Auto-Partymitteilungs-Texte, generierte Abendpläne in Chats inkl. Stopplisten mit Koordinaten);
- Mediendaten (hochgeladene Bilder, Videos, Audiodateien / Sprachnachrichten; Werbe-/Promo-Medien; aus Party-Inhalten erzeugte Share-Kit-Grafiken; Momente / Erlebnis-Medien, die vor Ort aufgenommen und über „Moment teilen“ veröffentlicht werden – einschließlich clientseitig angewendeter Filter/Bildverbesserung, die vor dem Upload ins gespeicherte Original eingebrannt werden; private Erlebnis-Entwürfe, die dem Konto zugeordnet serverseitig gespeichert, aber erst nach „Moment teilen“ in Galerie und Shorts ausgespielt werden; kontobezogene Verweise auf gespeicherte Shorts (Merkliste / privater Feed); optionale kontobezogene Darstellungsfilter nur für die eigene Ansicht auf der Party-Detailseite; Livekamera-Ströme sowie daraus automatisch erzeugte Highlight-Fotos und -Kurzvideos, vgl. § 9a);
- Standortdaten von Veranstaltungsorten (Adresse, ggf. Geokoordinaten der Party);
- optionale Geräte-Standortdaten des Nutzers (GPS), soweit der Nutzer dies freigibt – u. a. für Entfernungsangaben lokal im Endgerät, für Routing und Navigation (Partys und Chat-Abendrouten), für die automatische Sprachermittlung, bei Standort-/Livestandortnachrichten in Chats sowie bei der GPS-Präsenzprüfung für Party-Nähe-Mitteilungen und die Anzeige „Freunde auf der Party“ (dabei kurzzeitig auch serverseitig);
- GPS-Aufenthalts- und Bleibedauerdaten zur Schätzung, wie lange eine Person voraussichtlich noch an einer Party bleibt (u. a. Ankunfts-/Abreisezeitpunkte, bisherige und gelernte Durchschnittsbleibedauern nutzer-, orts- und zeitbezogen, Anreiseweg, sozialer Kontext allein/Gruppe, Posting-Aktivität vor Ort, Präsenz und voraussichtliche Restzeit von Freunden, Freunde unterwegs, Aktivitätsniveau von Ort und Zeit, Party-Zeitplan; gelernte Modellgewichte und begrenzte Aufenthaltshistorie; vgl. § 18.6);
- optionale Kontaktdaten am Konto (E-Mail-Adresse in den Einstellungen, insbesondere zur Passwortwiederherstellung; keine gesonderte Werbe-E-Mail am Werbeformular);
- Zahlungs- und Abonnementmetadaten (z. B. Planstatus Pro/Werbefrei, Rapyd-Kunden- und Abonnementkennungen, Zahlungsstatus von Party-Veröffentlichungen und Werbebuchungen; Kartendaten und vergleichbare Zahlungsgeheimnisse werden durch den Zahlungsdienstleister Rapyd bzw. die gewählte Zahlungsmethode wie Klarna, Apple Pay oder Amazon Pay verarbeitet und nicht dauerhaft bei PartyUp gespeichert);
- Werbe- und Ausspielungsdaten (u. a. gebuchte Werbedauer, CPM-/Preismodell der Kampagne, Klicks/Impressionen, Betrachtungsdauer, Überspringen/Vollständige Betrachtung, monatliches Budget, feste monatliche Abrechnungsperiode, benannte Werbeplätze/Slots sowie aggregierte Leistungsdaten je Werbedauer und Creative);
- Nutzungs-/Sitzungsdaten (Session-Cookie, Login-Status, Sitzungssprache und Sprachmodus, Zeitstempel der Anmeldung zur Begrenzung der Sitzungslaufzeit);
- Aktivitäts- und Nutzungsdauerdaten (z. B. pseudonyme Client-/Sitzungskennung, Zeitstempel von Aktivitätsmeldungen, aufsummierte aktive Nutzungszeit je Tag/Nutzer bzw. Kennung, stündliche Aktivitätsmarkierungen; optional ungefähre Koordinaten und Datumsfilter am Heartbeat);
- Interaktions- und Personalisierungsdaten zur Sortierung und Empfehlung von Partys und Shorts sowie zur situationsbezogenen Werbeentscheidung (u. a. Aufrufe und Verweildauer auf Party-Detailseiten, Speichern/Entspeichern, Bewertungen, Teilen von Party-Links an Chatpartner, Öffnen und Folgereaktionen auf geteilte Links, Kommentaraktivität und daraus abgeleitete Stimmungs-/Themenhinweise aus Party-Kommentaren, Routen- und Navigationsabrufe, per GPS erfasste Partybesuche, abgeleitete Präferenzen zu Erstellern/Inhalten/Genres/Sprache/Entfernung vs. Bewertung sowie zu Wochentag-/Uhrzeit- und Ortskontexten („Bubbles“) und einer aus Nutzer-/Verhaltensdaten abgeleiteten anonymen Zweiergruppe ohne Geschlechtsbezeichnung, Vermeidungs-/Negativsignale, Hinweise auf sozialen Kontext und aktuelle Nutzungsabsicht aus dem Verhalten – ohne Gedankenlesen oder psychologische Diagnose –, Beliebtheitskennzahlen je Party, Shorts-Aufrufe/-Skips/-Verweildauer und Medien-Likes, domainbezogene Vertrauens-/Massenwerte für Shorts- bzw. Party-Nutzung sowie daraus abgeleitete Cross-Feature-Transfergewichte (Shorts↔Partys), Journey-/Funnel-Merkmale entlang typischer Empfehlungswege (z. B. Short → Detail → Absicht → GPS-Besuch → erneute Shorts) sowie – ohne Auswertung privater Chat-Texte – Hinweise aus dem Freundes-/Teilnehmergraphen, Co-Präsenz, Share-Kreisen und geschätzter Rest-Bleibedauer (vgl. § 16, § 18.4 und § 18.6);
- vollständig anonymisierte Präferenzmuster / Präferenzprofile ohne Personenbezug (aggregierte Geschmacks- und Verhaltensmuster zu Genres, Zeiten, Entfernung vs. Bewertung u. Ä.), die parallel zur persönlichen Personalisierung aufgebaut werden und als Ausgangshypothese für Empfehlungen dienen können, ohne Rückschluss auf einen konkreten Account zu ermöglichen (vgl. § 18.5);
- Nutzerwünsche und Vorschläge / Produktfeedback (Freitext über die Schrift „PartyUp“/„PARTYUP“ oben links auf der Startseite; Zeitstempel, optional Nutzerkennung bzw. Benutzername; dauerhafte Speicherung serverseitig und Ausgabe in der geschützten Statistik-Schnittstelle unter „Userfeedback:“; vgl. § 18.7);
- aggregierte Betriebsstatistiken (u. a. Nutzer- und Partyanzahlen, Nachrichten-/Kommentarzahlen, Nutzungszeiten, Peak-Zeiten, per GPS ermittelte Partybesuche, Routenabrufe, Navigationen im Kartenbereich, Betrachtungsdauer von API-Werbemedien, Nutzungshäufigkeiten einzelner Oberflächenfunktionen, typische Nutzungsabläufe, Abhängigkeits-Kontingentverbrauch sowie berechnete Endeinnahmen), die über eine geschützte API abrufbar und zwischen Abrufen kurzzeitig zwischengespeichert werden können und die – einschließlich sämtlicher über /api1 ausgegebener Inhalte – dauerhaft archiviert bzw. beim Abrufenden dauerhaft gespeichert werden können;
- gesetzlich aufbewahrungspflichtige Geschäfts-, Zahlungs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten (insbesondere Zahlungsbeträge, Zeitstempel, Rapyd-Referenzen, Nutzer-/Party-/Werbekennungen, Abonnementstatusänderungen, E-Mail-Adressen im Abrechnungskontext), die serverseitig dauerhaft geführt und bei jedem Abruf von /api1 unter der Kennzeichnung „Gesetzlich aufzubewahrende Daten“ mit ausgegeben werden;
- Livekamera- und Liveanalyse-Daten (u. a. Verbindungs-/Signalisierungsdaten der Liveübertragung, Kennzeichnung ob eine Kamera verbunden bleiben soll, optionale Auslastungs- und Stimmungskennzahlen aus dem Livebild ohne biometrische Identifikation, zeitbezogene Vergleichswerte und Hochpunkte, Highlight-Medien; vgl. § 9a);
- technische Protokolldaten und Sicherheitsdaten (z. B. Zugriffszeitpunkt, angeforderte URL, Statuscode; abhängig von der Serverkonfiguration auch IP-Adresse; bei der anwendungsseitigen Firewall ggf. temporäre Sperrmerkmale zu IP-Adressen bei missbräuchlichen Anfragen);
- Endgeräte- und Browsereinstellungen, die lokal gespeichert werden (z. B. GPS- und Autoupdate-Präferenzen, Sprachpräferenz/-modus, Design-/Farbthema der Oberfläche, zuletzt bekannter Standort
partyup-last-geo, pseudonyme Aktivitätskennung, lokale Kennzeichen zum Wiederverbinden einer Livekamera); - Kommunikationsmetadaten bei Anrufen (Signalisierungsdaten; Medienübertragung peer-to-peer);
- Planungs- und Routenmetadaten in Chats (u. a. eingegebener Ort und Dauer für Abendpläne, zugeordnete Party-Stopps mit Koordinaten, generierter Plantext, kurzzeitige serverseitige Planungshistorie pro Chat/Ort/Dauer zur Variation wiederholter Pläne);
- Blockadedaten (Blockierer-/Blockierte-Kennung, Benutzername des Blockierten, Zeitstempel; chatbezogen oder vollständig; vgl. § 11.2).
Für die Standard-Anmeldung werden weder E-Mail-Adresse noch Telefonnummer verlangt. Eine E-Mail-Adresse können Sie optional in den Einstellungen hinterlegen (u. a. zur Passwortwiederherstellung). Für Werbeschaltungen wird keine gesonderte E-Mail-Adresse erhoben; Stream- und Abrechnungsdetails erscheinen in der App. Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten) werden über den Zahlungsdienstleister Rapyd abgewickelt.
§ 5 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Soweit in den nachfolgenden Abschnitten nicht anders angegeben, stützen wir Verarbeitungen auf:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO – Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Bereitstellung und Nutzung der PartyUp-Funktionen nach Registrierung/Anmeldung, Abonnements, kostenpflichtige Veröffentlichungen, Werbebuchungen);
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse (z. B. sicherer Betrieb, Missbrauchsprävention, Stabilität, grundlegende Protokollierung, Darstellung öffentlicher Party-Inhalte, Ausspielung von Infomedien, Betriebsstatistik, Verbesserung der Auffindbarkeit relevanter Partys durch Personalisierung und Beliebtheits-/Sichtbarkeitssignale, situationsbezogene und möglichst wenig störende Werbeausspielung, Aufbau und Nutzung eines vollständig anonymisierten Erfahrungsschatzes aus Präferenzmustern, Schätzung einer voraussichtlichen Rest-Bleibedauer für die Freundesliste an Partys sowie Weiterentwicklung von Werbedauer-/Preismodellen);
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 Abs. 1 TDDDG – Einwilligung, soweit wir nicht technisch notwendige Speicherung von Informationen auf dem Endgerät bzw. Zugriff darauf vornehmen oder besondere, einwilligungsbedürftige Funktionen nutzen (z. B. optionale GPS-Freigabe durch das Betriebssystem/den Browser, optionale Kamera-/Mikrofonfreigabe);
-
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO – soweit eine Verarbeitung zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, insbesondere
- handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten gemäß § 257 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege sowie empfangene und abgesandte Handelsbriefe), typischerweise für die Dauer von zehn Jahren ab Schluss des Kalenderjahres, in dem der letzte Eintrag gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt oder der Buchungsbeleg entstanden ist;
- steuerliche Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege, empfangene und abgesandte Geschäftsbriefe und sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen) in der jeweils geltenden Frist (derzeit typischerweise acht bzw. zehn Jahre je nach Unterlagenart), sowie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD);
- sonstige gesetzliche Dokumentations-, Nachweis- und Auskunftspflichten (einschließlich Erfüllung von Betroffenenrechten und Behördenauskünften).
Berechtigte Interessen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sind insbesondere: Bereitstellung einer funktionsfähigen Community-Plattform, Schutz vor Missbrauch, Sicherstellung der IT-Sicherheit sowie die Nachvollziehbarkeit technischer Störungen.
§ 6 Hosting und Betrieb der Anwendung
PartyUp wird als Serveranwendung betrieben. Personenbezogene Daten werden – soweit nicht anders beschrieben – auf dem vom Verantwortlichen betriebenen bzw. beauftragten Server gespeichert (u. a. strukturierte Datensätze in Datei- bzw. Datenbankform, Aktivitäts- und Statistikspeicher sowie hochgeladene Mediendateien). Bei einem Online-Hosting verbleiben diese Daten auf dem Server bzw. beim Auftragsverarbeiter und sind unabhängig davon verfügbar, ob ein einzelnes Endgerät des Betreibers offline ist.
Sofern der Verantwortliche einen Hosting- oder Infrastrukturdienstleister einsetzt, handelt dieser in der Regel als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen; die konkreten Empfänger sind hier zu ergänzen:
[Name des Hosters / der Cloud, Anschrift, Ort der Datenverarbeitung]
§ 7 Registrierung, Anmeldung und Benutzerkonto
Für bestimmte Funktionen (u. a. eigene Partys, Chats, Kommentare, Accountverwaltung, Abonnements, Werbung) ist ein Benutzerkonto erforderlich. Bei der Registrierung und Anmeldung werden verarbeitet:
- selbst gewählter Benutzername;
- Passwort (Übermittlung an den Server; Speicherung ausschließlich als kryptographischer Hash);
- interne Nutzerkennung und Zeitstempel der Kontoanlage;
- Sitzungsinformationen nach erfolgreicher Anmeldung;
- ggf. gespeicherte Sprachpräferenz und Abo-/Zahlungsmetadaten am Konto;
- optional eine am Konto hinterlegte E-Mail-Adresse (Einstellungen), insbesondere zur Passwortwiederherstellung;
- optional der Status „Geheimmodus“ (Sichtbarkeitseinschränkung für andere Nutzer).
7.1 Passwort ändern und Passwortwiederherstellung
Angemeldete Nutzer können unter „Passwort & Sicherheit“ ihr Passwort ändern. Hierzu wird das bisherige Passwort geprüft und das neue Passwort erneut nur als Hash gespeichert.
Ist am Konto eine E-Mail-Adresse hinterlegt, kann über „Passwort vergessen“ ein zeitlich begrenzter Bestätigungscode per E-Mail über den eigenen, TLS-verschlüsselten SMTP-Server des Betreibers versendet werden (Absender noreply@partyup.pro; vgl. § 16.4 / § 19.2). Der Code bzw. ein entsprechender Hash wird nur kurzzeitig am Konto gespeichert und nach erfolgreicher Nutzung oder Ablauf ungültig. Die E-Mails sind in der vom Nutzer eingestellten App-Sprache verfasst und weisen darauf hin, dass an die Absenderadresse nicht geantwortet werden soll. Ohne hinterlegte E-Mail-Adresse ist diese Wiederherstellung nicht möglich.
Zweck: Identifikation und Authentifizierung, Bereitstellung personalisierter Funktionen, Schutz vor unbefugtem Zugriff, optionale Kontowiederherstellung.
Sitzungsfunktion (technisch): Nach erfolgreicher Anmeldung bzw. Registrierung
wird die Serversitzung regeneriert und die Nutzerkennung sowie ein Zeitstempel der Authentifizierung
(authenticatedAt) gespeichert. Die authentifizierte Sitzung unterliegt einer
absoluten Höchstlaufzeit von derzeit 7 Tagen ab diesem Zeitpunkt; ein bloßes Cookie-Refresh
verlängert die Login-Laufzeit nicht über diese Absolute hinaus (vgl. § 17.1). Sitzungsdaten
werden serverseitig in einem Session-Store (SQLite) vorgehalten; abgelaufene Sitzungen werden
periodisch bereinigt. Bei Logout bzw. Kontolöschung wird die Sitzung zerstört.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für den E-Mail-Versand im Rahmen der Passwortwiederherstellung ebenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Der Benutzername „anonym“ ist systemseitig gesperrt und kann nicht als Account-Name vergeben werden. Dieser Name ist für die Anzeige anonymisierter Kommentare nach Kontolöschung reserviert (vgl. § 23).
§ 8 Profil, Handle, QR-Code und Geheimmodus
Nach Anmeldung kann ein öffentlicher Handle in der Form „@PartyUp.[Benutzername]“ sowie ein zugehöriger QR-Code angezeigt werden, der auf das Nutzerprofil bzw. einen nutzerbezogenen Link verweist. Zweck ist die Auffindbarkeit und Kontaktaufnahme innerhalb von PartyUp.
Nutzer können einen Geheimmodus aktivieren oder deaktivieren – in den Einstellungen sowie im Dialog zur Kontolöschung auf der Startseite (Schalter unter dem Hinweistext; vgl. § 23). Die Aktivierung über den Lösch-Dialog speichert denselben Kontostatus wie die Aktivierung in den Einstellungen und schließt den Dialog; eine Kontolöschung findet dabei nicht statt. Die Deaktivierung ist über denselben Schalter im Lösch-Dialog sowie jederzeit in den Einstellungen möglich.
Solange der Geheimmodus aktiv ist, speichert PartyUp den Status am Konto und wendet serverseitige Sichtbarkeitsfilter an: eigene Partys erscheinen nicht in fremden Feeds/Listen; Direktchats mit dem betroffenen Nutzer werden für Gegenüber ausgeblendet; Party-Kommentar-Chats zu eigenen Partys sind für Dritte nicht auffindbar; Nähe-/Präsenzmitteilungen an Chatpartner werden nicht ausgelöst; eigene Werbeinhalte werden aus dem Ausspielpool genommen. Für den Nutzer selbst bleiben die Funktionen grundsätzlich nutzbar. Eine physische Löschung der Inhalte findet dabei nicht statt – nach Deaktivierung sind sie für andere wieder sichtbar. Der Geheimmodus ist damit eine reversible Sichtbarkeitseinschränkung und keine Alternative zur datenschutzrechtlichen Löschung nach Art. 17 DSGVO; die unwiderrufliche Kontolöschung bleibt gesondert über denselben Dialog bzw. die vorgesehene Löschfunktion möglich und erfordert dort eine zweistufige Bestätigung (§ 23).
Zweck: Schutz der Privatsphäre und vor unerwünschter Auffindbarkeit bzw. Sichtbarkeit innerhalb der Plattform (einschließlich Situationen, in denen Nutzer soziale Konflikte oder Mobbing im Umfeld der Nutzung vermeiden möchten), ohne die eigenen Daten zu löschen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Interesse an nutzbarer Social-/Community-Funktion sowie am Schutz der Privatsphäre des Nutzers vor unerwünschter Sichtbarkeit). Der Status „Geheimmodus“ wird als Bestandsdatum am Konto gespeichert (vgl. § 4, § 21.2).
§ 9 Partys und Veranstaltungsangaben
Angemeldete Nutzer können Partys anlegen, bearbeiten und löschen. Dabei können insbesondere verarbeitet werden: Name der Party, optionale Orts-/Gebietsangabe, Geokoordinaten des auf der Karte gesetzten Standorts, Beschreibung, externer Link, Termin-/Wiederholungsangaben, Medienanhänge sowie Zuordnung zum erstellenden Nutzerkonto (Nutzer-ID und Benutzername). Zusätzlich können Zahlungsmetadaten zur Veröffentlichung gespeichert werden (z. B. bezahlter Betrag, Rapyd-Checkout-Sitzung).
Der Veranstaltungsort wird primär über vom Nutzer auf einer Karte gesetzte Koordinaten bestimmt. Ein optionales Suchfeld dient nur der Orientierung (Gebiets- und Adressvorschläge); die Auswahl eines Vorschlags setzt keinen Standortmarker, sondern fokussiert die Karte.
Ohne aktives Pro-Abo kann die Veröffentlichung bestimmter Zeitplan-Perioden kostenpflichtig sein (einmalig derzeit: täglich 1 €, wöchentlich 75 Cent, monatlich 55 Cent, jährlich 50 Cent; feste Daten kostenlos). Mit Pro können entsprechende Partys ohne diese Veröffentlichungsgebühr live gehen. Unveröffentlichte Entwürfe können auf dem Server gespeichert bleiben, bis sie bezahlt, veröffentlicht oder gelöscht werden.
Party-Inhalte können anderen Nutzern der Anwendung angezeigt werden (einschließlich Angabe des Erstellers in der Form „@PartyUp.[Benutzername]“). Dazu gehören auch der Shorts-Feed (vertikale Abfolge von Party- und Erlebnis-Medien) sowie die Anzeige, wie viele freigegebene Chatpartner sich gerade an einer Party aufhalten (Button „Freunde“ auf Partykarten und in Shorts; die Namensliste mit voraussichtlicher Restzeit nur für angemeldete Nutzer, vgl. § 18.6).
Angemeldete Nutzer, die sich nach GPS-Prüfung physisch an einem veröffentlichten Party-Ort aufhalten, können dort einen Moment (Foto oder Video; in der Anwendung auch als Erlebnis bezeichnet) aufnehmen und der Party zuordnen. Die Aufnahme setzt GPS-Freigabe und die serverseitige Präsenzprüfung voraus (vgl. § 14.1). Im Geheimmodus ist das Teilen von Momenten unterbunden. Vor dem Versand können Filter und eine automatische Bildverbesserung clientseitig angewendet und ins hochgeladene Original eingebrannt werden (vgl. § 12).
Veröffentlichung und Einwilligung: Geteilte Momente werden veröffentlicht. Sie werden der Party zugeordnet (Uploader-Kennung und Benutzername, Zeitstempel, Dateimetadaten) und können für andere Nutzer in der Party-Mediengalerie und im Shorts-Feed erscheinen. Durch Betätigen des Buttons „Moment teilen“ erteilt der Nutzer eine ausdrückliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) in diese Veröffentlichung und die damit verbundene Verarbeitung. Ohne dieses Betätigen erfolgt keine Veröffentlichung des Moments. Der Nutzer bestätigt damit zugleich, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und – soweit erforderlich – Einwilligungen abgebildeter Personen selbst eingeholt hat. PartyUp ist ausschließlich technischer Dienstleister und distanziert sich von Inhalt, Aufnahmekontext und allen auftretenden Umständen im Zusammenhang mit Momenten (vgl. § 29).
Private Erlebnis-Entwürfe: Angemeldete Nutzer können ein aufgenommenes Erlebnis zunächst als privaten Entwurf speichern, ohne den Button „Moment teilen“ zu betätigen. Dabei werden Datei und Metadaten (u. a. Zuordnung zum Nutzerkonto und zur Party, Zeitstempel, MIME-Typ, optionale Filterkennungen) serverseitig gespeichert. Solche Entwürfe erscheinen nicht in der öffentlichen Party-Mediengalerie und nicht im öffentlichen Shorts-Feed; sie sind dem speichernden Nutzer in einem privaten Ordner bzw. Feed zugänglich. Die Veröffentlichung und die damit verbundene Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erfolgen erst mit dem späteren Betätigen von „Moment teilen“. Im Geheimmodus ist das Speichern von Entwürfen unterbunden. Rechtsgrundlage für die private Zwischenspeicherung: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Gespeicherte Shorts: Angemeldete Nutzer können Shorts in einer kontobezogenen Merkliste ablegen und in einem privaten Feed erneut ansehen. Gespeichert werden Verweise auf bereits vorhandene Party-/Erlebnis-Medien (Kennung, Party-Bezug, Speicherzeitpunkt), nicht eine zusätzliche öffentliche Ausspielung. Andere Nutzer erhalten darüber keine neue Sichtbarkeit. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Anzeige von Party-Beschreibungen: Zur Mehrsprachigkeit kann PartyUp veröffentlichte Party-Texte (insbesondere Beschreibungen) in die Oberfläche-Sprache des Betrachters maschinell übersetzen. Hierzu werden die betreffenden Textausschnitte über den PartyUp-Server an externe Übersetzungsdienste übermittelt und Ergebnisse zwischengespeichert (vgl. § 19.11). Party-Namen werden nicht maschinell übersetzt.
Für das Teilen von Partys kann PartyUp aus den vorhandenen Party-Angaben und Medien vorbereitete Share-Kit-Grafiken erzeugen (z. B. Formate für Instagram Storys/Posts, WhatsApp, Plakate, QR-Codes und Links, ggf. in mehreren Varianten). Funktion: Die Erzeugung erfolgt serverseitig (Bildverarbeitung, u. a. mit einer Bildpipeline und QR-Code-Generierung) und legt die Dateien unter den Party-Medien ab; sie werden auf der Detailseite unter Share Kits bereitgestellt. Inhaltlich entsprechen sie den ohnehin veröffentlichten Party-Angaben und ggf. einem Cover-Bild. Nutzer können sie herunterladen oder über die systemeigene Teilen-Funktion des Endgeräts (sofern verfügbar) weitergeben; welche Apps oder Kontakte dabei gewählt werden, steuert das Betriebssystem – PartyUp erhält darüber keine zusätzliche Kontaktliste. Die Share-Assets werden mit der Party bzw. bei Kontolöschung entfernt.
Zur Gebietsvorschlagsfunktion und Kartendarstellung können Suchangaben bzw. Kartenabrufe an externe Geodienste übermittelt werden (vgl. § 19).
Optional können je Party bis zu vier Livekameras angebunden werden (geräteeigene Frontkamera, Anschluss oder WLAN/LAN). Funktion, Datenverarbeitung, Rollenverteilung, Distanzierung und Pflichten des Party-Betreibers – einschließlich der Aufstellung unabhängig vom Verbindungsweg – ergeben sich aus § 9a.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für die öffentliche Darstellung innerhalb der Plattform zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; für die Veröffentlichung von Momenten über „Moment teilen“ Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung); für die private Zwischenspeicherung von Erlebnis-Entwürfen und die Merkliste gespeicherter Shorts Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für die maschinelle Übersetzung von Party-Beschreibungen Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO (vgl. § 19.11).
§ 9a Livekameras, Liveübertragungen, Liveshorts und Livebildanalyse
9a.1 Gegenstand und technische Funktion
Der Ersteller einer Party („Party-Betreiber“) kann im Partyformular bis zu vier Livekameras anbinden. Die Anbindung erfolgt über die in der Anwendung angebotenen Verbindungswege (WLAN/LAN, Anschluss oder geräteeigene Kamera / Frontkamera). Eine bloße Verbindung ohne Aktivierung der nachfolgend beschriebenen Ausspieloptionen führt nicht zur öffentlichen Darstellung des Livestreams.
Die Auswahl des Verbindungswegs erfolgt im Partyformular über das Verbinden-Popup. Erst nach einer bewussten Aktion des Party-Betreibers greift der Browser auf Kamera- bzw. Mikrofonschnittstellen zu (vgl. § 14.3, § 25 TDDDG). Im Einzelnen:
- Kamera (geräteeigene Frontkamera): Nach Klick auf „Kamera“ fordert die Anwendung den Browser auf, die geräteeigene, in der Regel nach vorn gerichtete Kamera (gegebenenfalls mit Mikrofon) für den Livestream zu nutzen.
- Anschluss: Nach Klick auf „Anschluss“ werden die vom Browser bzw. Betriebssystem als Kamera erkannten Geräte an lokalen Anschlüssen ermittelt (insbesondere USB-A, USB-C, HDMI oder vergleichbare Capture-/UVC-Geräte, soweit sie dem Browser als Videogerät vorliegen). Eine Hintergrundsuche ohne diesen Klick findet nicht statt. Es öffnet sich ein Popup „Gefundene Kameras“ mit einer Liste der erkannten Geräte. Ein Einfachklick öffnet eine lokale Livevorschau (Bild, in der Regel stummgeschaltet) mit Gerätenamen als Überschrift; ein Doppelklick übernimmt Bild und – soweit das Gerät Ton liefert – Ton für denselben Verarbeitungsweg wie die Frontkamera. Ist die Liste leer, erscheint ein Hinweis, dass das Gerät noch nicht erkannt wurde; die Suche bleibt auf das geöffnete Popup beschränkt.
- WLAN/LAN: Nach Klick auf „WLAN/LAN“ öffnet sich dasselbe Listen-/Vorschau-Popup mit der Überschrift „WLAN/LAN IP-Geräte“. Gezeigt werden nur solche Kameras, die der Browser als Videogerät erkennt und die als Netzwerk-/IP-Geräte (WLAN, LAN oder vergleichbare Netzwerkanbindung) einzuordnen sind, nicht die über lokale Anschlüsse angebundenen Geräte. PartyUp führt keine eigene Netzwerkerkundung des lokalen LANs durch (kein Scan nach IP-Adressen, ONVIF- oder RTSP-Endpunkten durch den Dienst). Es können nur Geräte erscheinen, die bereits über Betriebssystem bzw. Browser als Kamera bereitgestellt werden. Auswahl (Vorschau per Einfachklick, Übernahme von Bild und Ton per Doppelklick) und anschließende Verarbeitung entsprechen dem Anschluss-Weg.
Geräteliste und Vorschau laufen ausschließlich auf dem Endgerät des Party-Betreibers. Die Vorschau wird nicht an PartyUp-Server und nicht an Zuschauer übertragen. Erst mit der Übernahme eines Geräts (Doppelklick bzw. Bestätigung der Frontkamera) wird der Stream wie nachfolgend beschrieben signalisiert und – je nach gesetzten Ausspieloptionen – verarbeitet. Technische Gerätekennungen und -bezeichnungen verbleiben in der Regel lokal im Browser (sitzungsbezogen und – zum Wiederverbinden nach erneutem Öffnen von PartyUp – nutzerbezogen im lokalen Speicher des Endgeräts) und werden nicht als Hardware-Inventar auf dem PartyUp-Server gespeichert.
Gleichbehandlung aller Verbindungswege: Soweit diese Datenschutzerklärung von Livekameras, Livestreams, Aufstellung, Betrieb, Ton, Ausspielung, Analyse oder Highlight-Medien spricht, gilt dies ohne Milderung und ohne Ausnahme gleichermaßen für die geräteeigene Kamera / Frontkamera, für über einen Anschluss angebundene Geräte (insbesondere USB-A, USB-C, HDMI und vergleichbare Capture-Geräte) und für über WLAN/LAN angebundene IP-/Netzwerkkameras. Eine andere rechtliche Distanzierung, Verantwortungs- oder Haftungsverteilung nach Verbindungsweg findet nicht statt.
Je Livekamera können unabhängig voneinander folgende Ausspiel- und Verarbeitungsoptionen gesetzt werden:
- Öffentlich sichtbar: Die Liveübertragung erscheint auf der Party-Detailseite für Nutzer, denen die Party zugänglich ist.
- In Shorts verwenden: Das Livebild wird als Liveshort im Shorts-Feed von PartyUp ausgespielt (vgl. § 9).
- Livebild analysieren: Das Livevideo wird laufend ausgewertet, um relative Auslastungs- und Stimmungskennzahlen zu bilden und bei vergleichsweise hohen Werten automatisch Foto- und Kurzvideo-Ausschnitte als Party-Medien zu speichern (Ziff. 9a.3).
Technische Übertragung: PartyUp stellt die Signalisierung für eine WebRTC-Liveübertragung bereit (u. a. Session Description Protocol Offer/Answer, ICE-Kandidaten, Viewer-Kennungen, Heartbeats zur Feststellung, ob ein Publisher aktiv ist). Der audiovisuelle Medienstrom wird in der Regel peer-to-peer zwischen dem Endgerät des Party-Betreibers und den Endgeräten der Zuschauer geführt und nicht dauerhaft als Rohstream auf dem PartyUp-Server aufgezeichnet. Zur NAT-Durchquerung können STUN-Server Dritter eingesetzt werden (vgl. § 13, § 19.5). TURN-Relaying ist derzeit nicht Bestandteil der Standardkonfiguration. Die Signalisierung wird im Arbeitsspeicher geführt und entfällt mit Ende der Übertragung, Timeout bzw. Serverneustart, soweit nicht nachfolgend genannte Analyse- oder Highlight-Daten entstehen.
Der Zugriff auf Kamera und gegebenenfalls Mikrofon erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch den Party-Betreiber auf Ebene von Browser bzw. Betriebssystem (vgl. § 14.3, § 25 TDDDG).
Betrieb während der angemeldeten Nutzung von PartyUp: Nachdem der Party-Betreiber eine Livekamera im Formular verbunden und nicht ausdrücklich getrennt hat, bleibt der Zugriff auf Kamera und gegebenenfalls Mikrofon aktiv, solange er in PartyUp angemeldet ist und PartyUp in diesem Browser nutzt – auch beim Wechsel zwischen Seiten der Anwendung (z. B. Startseite, Shorts, Chats, Party-Detail, Formular). Der Livestream wird in diesem Zustand weiter signalisiert und, soweit Ausspieloptionen gesetzt sind, weiter ausgespielt. Technisch kann der Browser den Kamerazugriff unterbrechen, wenn der Tab bzw. das Fenster geschlossen, der Browser beendet oder die Seite vollständig entladen wird; das ist eine Beschränkung von Browser und Betriebssystem, nicht eine Abschaltung durch den Party-Betreiber. Öffnet derselbe angemeldete Nutzer PartyUp anschließend erneut, ohne die Livekamera zuvor getrennt oder sich abgemeldet zu haben, fordert die Anwendung den bereits freigegebenen Kamerazugriff unverzüglich erneut an und setzt die Übertragung fort (Wiederverbinden).
Zur Aufrechterhaltung des Livebilds kann die Anwendung auf dem Endgerät des Party-Betreibers ein kleines, für Zuschauer nicht sichtbares Vorschauelement betreiben, in kurzen Abständen prüfen, ob noch ein Bild geliefert wird, und – soweit der Browser dies zulässt – eine Bildschirm-Wachhaltung (Wake Lock) anfordern, damit das Gerät den Stream nicht allein wegen Inaktivität unterbricht. Diese Vorgänge verbleiben auf dem Endgerät; ein zusätzlicher Rohstream an PartyUp-Server entsteht dadurch nicht. Schläft das Gerät dennoch ein oder entzieht das Betriebssystem die Kamera, versucht PartyUp nach Rückkehr in die Anwendung automatisch neu zu verbinden, solange die Livekamera nicht getrennt und der Nutzer nicht abgemeldet ist.
Automatisches Abschalten nach 30 Minuten (optional): Im Partyformular kann der Party-Betreiber je Kamera den Schalter „Nach 30 Minuten abschalten“ aktivieren. Ist er aktiv, endet die Liveübertragung automatisch 30 Minuten nach dem Zeitpunkt des Verbindens bzw. Fortsetzens; die serverseitige Verbindungskennzeichnung wird beendet und lokal gespeicherte Wiederverbindungsdaten entfernt. Ist der Schalter aus (Standard), läuft die Übertragung – wie unter „Betrieb während der angemeldeten Nutzung“ beschrieben – weiter, bis der Party-Betreiber die Kamera trennt oder sich abmeldet.
Ausdrückliche Trennung und Abmeldung: Beendet der Party-Betreiber die Livekamera im Formular (Trennen), wird der Kamerazugriff beendet, die serverseitige Verbindungskennzeichnung gelöscht und lokal gespeicherte Wiederverbindungsdaten entfernt. Ein automatisches Wiederverbinden findet dann nicht statt, bis die Kamera im Formular erneut verbunden wird. Meldet sich der Party-Betreiber ab, werden sämtliche seiner verbundenen Livekameras technisch getrennt, die Übertragung beendet und die Wiederverbindungsdaten entfernt. Nach der Abmeldung bleibt die Kamera aus, auch wenn er sich später wieder anmeldet, bis er sie im Formular erneut aktiviert. Ein abgelaufenes Login ohne ausdrückliche Abmeldung beendet den lokalen Kamerazugriff (kein Zugriff mehr ohne Sitzung), lässt die serverseitige Verbindungskennzeichnung jedoch bestehen; nach erneuter Anmeldung kann die Kamera daher wieder automatisch verbunden werden, sofern sie nicht zwischenzeitlich getrennt wurde.
9a.2 Verarbeitete Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen
Im Zusammenhang mit Livekameras können insbesondere verarbeitet werden:
- Konfigurationsdaten der Livekamera (Verbindungsstatus, Verbindungsmodus WLAN/LAN, Anschluss oder geräteeigene Kamera / Frontkamera, Ausspieloptionen öffentlich/Shorts/Analyse, Einstellung „Nach 30 Minuten abschalten“, Zuordnung zur Party und zum Party-Betreiber); Gerätebezeichnungen werden dem Party-Betreiber lokal angezeigt, ohne dass PartyUp ein serverseitiges Inventar der angeschlossenen Hardware führt; lokal im Browser können nutzerbezogen Kennzeichen zum Wiederverbinden gespeichert werden (ob eine Livekamera fortgeführt werden soll, gewählter Verbindungsweg und – soweit vom Browser bereitgestellt – eine Gerätekennung);
- Signalisierungs- und Sitzungsdaten der Liveübertragung (technische Verbindungsparameter, Publisher-/Viewer-Kennungen, Zeitstempel, Heartbeats);
- der audiovisuelle Livestream selbst, soweit er auf Endgeräten erzeugt, empfangen oder angezeigt wird (Bild- und Toninhalte, einschließlich abgebildeter Personen, Stimmen, Hintergrundgeräusche, Raum- und Umgebungsdetails); dazu gehört auch eine vorübergehende lokale Vorschau auf dem Gerät des Party-Betreibers vor der Übernahme in den Livestream;
- bei aktivierter Livebildanalyse: aus Einzelbildern bzw. kurzen Zeitfenstern abgeleitete numerische Kennzahlen zu Auslastung und Stimmung, zeitbezogene Vergleichswerte (insbesondere Uhrzeit-/Stundencluster und bisheriger Hochpunkt), Stichprobenzeitstempel und Kameraindex;
- bei erkannten Höhepunkten: gespeicherte Foto- und Kurzvideodateien („Highlight-Medien“) nebst Dateimetadaten, die der Party als gewöhnliche Medien zugeordnet und wie sonstige Party-Medien in der Detailgalerie und im Shorts-Feed ausgespielt werden können (vgl. § 12).
Die Livebildanalyse dient nicht der Identifikation einzelner Personen, nicht der Erstellung biometrischer Templates und nicht der automatisierten Entscheidung mit Rechtswirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Sie bildet relative, vergleichende Kennzahlen (Auslastung und Stimmung im Verhältnis zu früheren Messungen derselben Party, insbesondere zum bisherigen Hochpunkt und zur typischen Auslastung vergleichbarer Uhrzeiten). Die auf der Detailseite angezeigte Prozentangabe „Auslastung“ ist eine solche abgeleitete Kennzahl.
Zwecke: Bereitstellung der vom Party-Betreiber gewählten Livefunktionen; fortlaufender Betrieb und automatisches Wiederverbinden während der angemeldeten Nutzung von PartyUp, bis zur ausdrücklichen Trennung oder Abmeldung; Ausspielung auf Detailseite und/oder als Liveshort; optionale Bildung von Auslastungs-/Stimmungskennzahlen; optionale Erzeugung und Veröffentlichung von Highlight-Medien; Betrieb, Missbrauchsbegrenzung und technische Stabilität der Übertragung.
Rechtsgrundlagen für die Plattformverarbeitung durch PartyUp: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erbringung der vom Party-Betreiber angeforderten Livefunktion); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Betrieb und Ausspielung innerhalb der Plattform, soweit Nutzer die Party bzw. Shorts aufrufen); für den Endgerätezugriff auf Kamera/Mikrofon Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 TDDDG, soweit einschlägig. Die Rechtsgrundlage für das Filmen, Übertragen und Veröffentlichen abgebildeter Dritter am Veranstaltungsort hat der Party-Betreiber selbst sicherzustellen (Ziff. 9a.4 und 9a.5).
9a.3 Livebildanalyse und Highlight-Medien
Ist „Livebild analysieren“ aktiviert, wertet die Anwendung das Livebild in kurzen Abständen clientseitig aus (insbesondere Bewegungs-, Kanten- und Bildenergie-Merkmale) und übermittelt numerische Rohwerte an PartyUp. PartyUp speichert daraus zeitbezogene Stichproben, führt Hochpunkte und stundenbezogene Vergleichswerte und berechnet die angezeigte relative Auslastung. Bei vergleichsweise hoher Auslastung und Stimmung (gemessen am bisherigen Hochpunkt und an der für die jeweilige Uhrzeit typischen Auslastung derselben Party) kann PartyUp automatisch ein Foto und ein kurzes Video aus dem Livestream erzeugen und als Party-Medien speichern. Diese Medien sind anschließend gewöhnliche Party-Medien: Sie erscheinen in der Mediengalerie der Detailseite und können in den Shorts ausgespielt, geliked, kommentiert und geteilt werden.
Highlight-Medien können personenbezogene Daten Dritter enthalten. Ihre Speicherdauer folgt der der übrigen Party-Medien (§ 21.2). Analyse-Stichproben werden zweckgebunden vorgehalten und bei Löschung der Party bzw. des Betreiberkontos entfernt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
9a.4 Rollen, Verantwortlichkeit und Haftungsausschluss
PartyUp ist eine technische Plattform (Digitaler Dienst / Hosting- und Übertragungsdienst). PartyUp stellt die Infrastruktur bereit, mit der ein Party-Betreiber Kameras anbinden, einen Livestream signalisieren, optional ausspielen und optional analysieren lassen kann. PartyUp überwacht Livebilder nicht systematisch und nicht in Echtzeit auf Rechtmäßigkeit, und PartyUp trifft nicht die Entscheidung, ob, wo, wen und mit welcher Kamera der Party-Betreiber filmt. PartyUp liefert, montiert, richtet und betreibt die Kamerahardware nicht; das gilt ausdrücklich auch für über Anschluss oder WLAN/LAN angebundene Geräte.
Der Party-Betreiber ist für die Livekamera – einschließlich geräteeigener Frontkamera, über Anschluss angebundener Kameras und über WLAN/LAN angebundener IP-/Netzwerkkameras –, den Livestream, die Kameraposition und -ausrichtung, den Ton, die Ausspieloptionen, die Highlight-Medien und sämtliche dadurch abgebildeten oder hörbaren Personen und Inhalte allein verantwortlich. Das umfasst insbesondere die datenschutzrechtliche Rolle gegenüber abgebildeten Gästen, Mitarbeitenden, Künstlern, Passanten und sonstigen Dritten (in der Regel eigene Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für das Filmen und die Veröffentlichung am Veranstaltungsort; soweit im Einzelfall eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Plattformbetreiber nach Art. 26 DSGVO in Betracht kommt, bleibt der Party-Betreiber gleichwohl für die Rechtmäßigkeit der Aufnahme und der Veröffentlichung im Verhältnis zu den abgebildeten Personen verantwortlich).
Der Party-Betreiber trägt die volle Verantwortung für sämtliche Streitigkeiten, Ansprüche, behördliche Verfahren, Abmahnungen, Unterlassungs-, Auskunfts-, Löschungs- und Schadensersatzforderungen sowie für alle materiellen und immateriellen Schäden, die aus der Aufstellung, dem Anschluss, der Netzwerkanbindung, dem Betrieb, der Ausrichtung, der Übertragung, der Speicherung oder der sonstigen Verwendung der Livekameras entstehen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzungen des Rechts am eigenen Bild, der DSGVO, des Hausrechts, des Persönlichkeitsrechts, des Urheber- und Leistungsschutzrechts, des Strafrechts, des Jugendschutzes und nachbarrechtlicher Positionen. Dies gilt ohne Unterschied für Frontkamera, Anschluss-Kameras und WLAN-/LAN-Kameras. PartyUp ist lediglich der technische Dienstleister für Signalisierung, optionale Ausspielung, optionale Analyse und Speicherung der vom Party-Betreiber ausgelösten Inhalte und übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung, Haftung oder Garantie gegenüber dem Party-Betreiber, abgebildeten Personen oder sonstigen Dritten. PartyUp distanziert sich ausdrücklich von der Wahl, Aufstellung, Ausrichtung und dem Inhalt jedes über PartyUp geführten Livestreams, unabhängig vom Verbindungsweg. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, soweit sie nicht wirksam abbedungen werden können (insbesondere Haftung für Vorsatz und – soweit unabdingbar – grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit). Eine Pflicht von PartyUp zur Vorabkontrolle jedes Livebildes besteht nicht; bei konkreten Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte kann eine Prüfung, Sperrung oder Löschung erfolgen (vgl. § 29).
Mit der Veröffentlichung einer Party mit Livekameras bestätigt der Party-Betreiber im Formular, die Hinweise dieses § 9a zur Kenntnis genommen zu haben und einverstanden zu sein, einschließlich der Aufstell- und Verantwortungshinweise für Frontkamera, Anschluss und WLAN/LAN.
9a.5 Pflichten des Party-Betreibers beim Aufstellen und Streamen (Compliance)
Der Party-Betreiber hat vor Inbetriebnahme und während des gesamten Betriebs jeder Livekamera eigenverantwortlich sicherzustellen, dass Aufnahme, Übertragung und Veröffentlichung rechtmäßig sind. Diese Aufstell-, Ausrichtungs- und Betriebsvorgaben gelten ausdrücklich und vollständig auch für Kameras, die über einen Anschluss (USB-A, USB-C, HDMI oder vergleichbare lokale Anschlüsse) oder über WLAN/LAN (IP-/Netzwerkkameras) angebunden werden, nicht nur für die geräteeigene Frontkamera. Eine netzwerk- oder kabelgebundene Kamera darf nicht so aufgestellt, versteckt oder ausgerichtet werden, wie es für eine geräteeigene Kamera unzulässig wäre. Dazu hat er insbesondere – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, jeweils nach Maßgabe der im Einzelfall anwendbaren Vorschriften – Folgendes zu beachten:
- Aufstellung unabhängig vom Verbindungsweg: Jede Kamera ist so zu platzieren, zu befestigen und auszurichten, dass der Erfassungsbereich rechtmäßig und für Anwesende erkennbar ist. Das gilt für die geräteeigene Frontkamera ebenso wie für fest oder beweglich über Anschluss angebundene Kameras (u. a. USB- und HDMI-Capture) und für fest oder beweglich über WLAN/LAN angebundene IP-Kameras. Verdeckte, fernbediente oder nachträglich verschwenkte Netzwerkkameras unterliegen denselben Verboten wie eine verdeckt gehaltene Frontkamera. PartyUp prüft Standort, Montage und Blickwinkel nicht.
- Informationspflichten (Art. 12–14 DSGVO): Abgebildete Personen sind vor bzw. bei Betreten des Aufnahmebereichs in präziser, transparenter und leicht zugänglicher Form zu informieren (u. a. Identität und Kontaktdaten des für die Aufnahme Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger/Plattformausspielung einschließlich möglicher Liveshorts und Highlight-Medien, Speicherdauer, Betroffenenrechte, Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde). Üblich und regelmäßig erforderlich sind gut sichtbare Hinweisschilder an allen Zugängen zum gefilmten Bereich sowie, soweit erforderlich, ergänzende Hinweise auf Tickets, Einlassbedingungen oder der Party-Detailseite. Die Hinweispflicht entfällt nicht deshalb, weil die Kamera über Anschluss oder WLAN/LAN statt über die geräteeigene Frontkamera angebunden ist.
- Rechtsgrundlage für das Filmen Dritter: Der Party-Betreiber muss eine wirksame Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO tragen (je nach Lage insbesondere Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, vorvertragliche/vertragliche Einbeziehung über Einlassbedingungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b oder – nur soweit die Voraussetzungen einer Interessenabwägung nachweisbar erfüllt sind – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Eine Interessenabwägung trägt in der Regel nicht das heimliche, das anlasslose oder das in höchstpersönliche Bereiche eingreifende Filmen. Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und nachweisbar sein; ein Kopplungsverbot ist zu beachten.
- Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KunstUrhG): Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Ausnahmen (u. a. Personen als Beiwerk, Versammlungen, zeitgeschichtliche Ereignisse) sind eng auszulegen und entbinden nicht von der Prüfung im konkreten Kamerabild. Close-ups identifizierbarer Gäste, gezieltes Verfolgen einzelner Personen und die Veröffentlichung peinlicher, entblößender oder herabsetzender Aufnahmen sind regelmäßig unzulässig.
- Kein heimliches Filmen; Schutz der Intimsphäre: Kameras sind offen und für Anwesende erkennbar zu betreiben, unabhängig davon, ob sie geräteeigen, über Anschluss oder über WLAN/LAN angebunden sind. Unzulässig sind insbesondere Aufnahmen in Toiletten, Duschen, Umkleiden, Ruheräumen, medizinischen Bereichen und vergleichbar schutzbedürftigen Zonen sowie das Ausrichten auf Entkleidung, Sexualität oder sonstige höchstpersönliche Vorgänge. Einschlägig können u. a. § 201a StGB, § 184k StGB und weitere Straftatbestände zum Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs sein.
- Tonaufnahme (§ 201 StGB u. a.): Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes und dessen Gebrauchen/Zugänglichmachen kann strafbar sein. Mikrofonaufnahme – auch über Anschluss- oder WLAN-/LAN-Geräte mit Ton – ist auf das zu beschränken, was für den angekündigten Livestream erforderlich und rechtmäßig ist; vertrauliche Gespräche, Kassen-/Backstage-Bereiche und Personalräume sind vom Ton- und Bildfeld fernzuhalten.
- Minderjährige: Kinder und Jugendliche unterliegen einem erhöhten Schutz. Die Veröffentlichung identifizierbarer Minderjähriger im Livestream, in Liveshorts oder Highlight-Medien setzt in der Regel die wirksame Einwilligung der sorgeberechtigten Personen voraus und ist besonders zurückhaltend zu prüfen. Jugendschutzrechtliche Vorgaben (u. a. JuSchG, soweit einschlägig JMStV) sind einzuhalten; Inhalte, die Minderjährige gefährden oder sexuelle/gewaltbezogene Darstellungen enthalten, dürfen nicht gestreamt werden.
- Beschäftigte und Dienstleister: Werden Mitarbeitende, Security, Bar- oder Technikpersonal gefilmt, sind arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten (u. a. Mitbestimmung, Transparenz, Zweckbindung, keine heimliche Leistungskontrolle). Eine anlasslose Dauerüberwachung von Beschäftigten ist regelmäßig unzulässig.
- Räumlicher Umfang; Nachbarschaft und öffentlicher Raum: Jede Kamera (Frontkamera, Anschluss-Kamera und WLAN-/LAN-Kamera) ist so auszurichten, dass sie den eigenen, für die Veranstaltung bestimmten Bereich erfasst. Öffentliche Straßen, Nachbargrundstücke, fremde Wohnungen, Kennzeichen, Ausweise, Zahlterminals, Zugangskontrollen und sonstige schutzbedürftige Drittbereiche sind so weit wie technisch möglich aus dem Bildfeld zu halten. Eine Überwachung öffentlicher Flächen ohne besondere Befugnis ist zu unterlassen. Weitwinkel-, Schwenk- oder fest installierte Netzwerkkameras dürfen den zulässigen Bereich nicht weiter erfassen als eine erkennbar aufgestellte geräteeigene Kamera.
- Urheber- und Leistungsschutz, Musik: Im Livestream wiedergegebene Musik, DJ-Sets, Filme, Marken, Kunstwerke und ähnliche Inhalte können Rechte Dritter auslösen (u. a. UrhG, GEMA und verwandte Verwertungsgesellschaften, Leistungsschutz der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller). Der Party-Betreiber hat erforderliche Lizenzen selbst einzuholen; PartyUp lizenziert die im Livestream enthaltenen Werke nicht.
- Strafbare, beleidigende und gefährdende Inhalte: Es dürfen keine Inhalte übertragen werden, die Straftaten darstellen oder dazu auffordern, die volksverhetzend, gewaltverherrlichend, pornographisch im rechtswidrigen Sinne oder sonst gesetzeswidrig sind. Der Party-Betreiber hat den Stream unverzüglich zu unterbrechen, wenn solche Inhalte entstehen oder erkennbar werden.
- Betroffenenrechte und Abschalten: Der Party-Betreiber muss Anfragen auf Auskunft, Löschung, Einschränkung und Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) sowie Verlangen nach Unterlassung der Abbildung (§ 22 KunstUrhG) unverzüglich prüfen. Technisch hat er die Livekamera jederzeit trennen und Ausspieloptionen deaktivieren zu können. Die Trennung im Formular sowie die Abmeldung beenden den Kamerazugriff und verhindern ein automatisches Wiederverbinden, bis die Kamera erneut verbunden wird. Highlight-Medien, die eine Person unzulässig identifizierbar zeigen, sind von ihm zu entfernen bzw. der Plattform zur Entfernung zu melden.
- Sicherheit der Kameraanbindung: Zugangsdaten zu Kameras, WLAN und Streaming-Endpunkten sind vertraulich zu behandeln; unsichere Standardpasswörter, unverschlüsselte Fernzugriffe und die Veröffentlichung interner Netzadressen sind zu vermeiden. Der Party-Betreiber haftet für missbräuchliche Nutzung, wenn Dritte über von ihm unsicher betriebene Geräte in den Stream eingreifen. Bei Anschluss-Kameras hat er sicherzustellen, dass nur von ihm kontrollierte, physisch angeschlossene Geräte genutzt werden. Bei WLAN-/LAN-Kameras hat er sicherzustellen, dass nur berechtigte, im eigenen Netz bzw. über den Browser freigegebene Geräte genutzt werden. PartyUp prüft weder die Sicherheit des lokalen Netzes noch die Integrität angeschlossener Hardware.
- Dokumentation: Dem Party-Betreiber wird empfohlen, Kamerastandorte, Verbindungsweg (Frontkamera, Anschluss oder WLAN/LAN), Erfassungsbereiche, Hinweise an Gäste, Einwilligungen bzw. Einlassbedingungen, den Zeitraum der Übertragung und die gesetzten Ausspieloptionen zu dokumentieren, um Rechenschaft gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO ablegen zu können.
Die vorstehende Aufzählung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Party-Betreiber hat die für seinen Veranstaltungsort, seine Gäste und seine Kameraführung geltenden Vorschriften selbst zu prüfen und erforderlichenfalls fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen. PartyUp schuldet keine Prüfung, ob der Party-Betreiber diese Pflichten erfüllt, und keine Prüfung der Aufstellung oder des Bildfelds von Frontkamera, Anschluss-Kamera oder WLAN-/LAN-Kamera.
Rechtsgrundlage der Plattformverarbeitung: siehe Ziff. 9a.2.
§ 10 Bewertungen
Nutzer können Partys mit einer Sternebewertung (1–5) bewerten. Bei angemeldeten Nutzern wird die Bewertung dem Account zugeordnet (interne Kennung). Bei nicht angemeldeten Nutzern kann eine anonyme Bewerter-Kennung über ein Cookie gesetzt und gespeichert werden (vgl. § 17), um Mehrfachbewertungen technisch zu begrenzen bzw. zuzuordnen.
Aus Bewertungen können Durchschnittswerte gebildet und in der Anwendung angezeigt werden. Darüber hinaus fließen Bewertungen (auch in aggregierter Form) in die serverseitige Beliebtheits- und Sortierlogik der Partyliste ein (vgl. § 18.4). Die auf der Partykarte angezeigte Bewertung bleibt die tatsächliche Durchschnittsbewertung; für die interne Sichtbarkeitsgewichtung von Partys mit erhöhter Sichtbarkeit (Pro) kann algorithmisch ein begrenzter Bewertungsaufschlag nur für die Sortierung verwendet werden, ohne die angezeigte Bewertung zu verändern.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (angemeldete Nutzung) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO und – soweit erforderlich – Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO / § 25 TDDDG für das Bewerter-Cookie bei Gästen.
§ 11 Chats, Kommentare und Nachrichteninhalte
PartyUp ermöglicht Direktnachrichten zwischen Nutzern sowie kommentartige Beiträge zu Partys. Verarbeitet werden können insbesondere: Teilnehmerkennungen und Benutzernamen, Nachrichteninhalt (Text), Nachrichtentyp, Anhänge/URLs, Antwortbezüge, Markierungen, Lesestatus sowie nutzerbezogene Chat-Einstellungen (z. B. angepinnt, archiviert, blockiert, als ungelesen markiert, Benachrichtigung über nahe Partys). Zusätzlich können Standort- und Livestandortnachrichten (Koordinaten, Kartenausschnitt-URL, ggf. Ablaufzeit eines Livestandorts) sowie automatische Hinweise gesendet werden, wenn ein Nutzer mit aktivierter GPS- und Party-Mitteilungsfunktion sich an einem Party-Ort aufhält und diese Party höchstens 10 km vom Chatpartner entfernt ist, bzw. wenn er den Ort wieder verlässt. Dieselben Präsenzdaten können – ohne den Inhalt privater Direktnachrichten – dafür genutzt werden, angemeldeten Chatpartnern in einer Liste anzuzeigen, welche Freunde sich gerade an einer bestimmten Party aufhalten, und eine geschätzte Rest-Bleibedauer auszuweisen (vgl. § 18.6). Die Textbausteine dieser Auto-Partymitteilungen können Nutzer in den Einstellungen anpassen und am Konto speichern.
11.1 Abendpläne in privaten Chats
Angemeldete Nutzer können in privaten Chats gemeinsam einen Abendplan erstellen lassen. Dazu geben sie einen Ort (mit Adressvorschlägen) und eine Dauer (1–24 Stunden) an. PartyUp erstellt serverseitig einen Vorschlag aus echten PartyUp-Events in der Nähe, unter Berücksichtigung der Präferenzen beider Chatpartner (u. a. Entfernung, Zeit, Verhalten, Freundschaften). Verarbeitet werden u. a. der eingegebene Ort, die Dauer, die Chat-ID, interne Nutzerkennungen beider Partner, ausgewählte Party-IDs, Koordinaten der Stopps sowie der generierte Plantext. Nach dem Senden werden Plantext und Stoppliste als Chatnachricht gespeichert; die Stoppliste ermöglicht die Abendrouten-Karte. Zur Variation wiederholter Pläne kann PartyUp eine begrenzte serverseitige Historie (Chat, Ort, Dauer, verwendete Party-IDs) vorhalten – ohne externe KI-Dienste. Private Chat-Inhalte außerhalb dieser Planfunktion werden für die Planerstellung nicht inhaltsseitig ausgewertet.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Inhalte privater Chats sind grundsätzlich nur für die beteiligten Chatpartner bestimmt und werden für die Personalisierung nicht inhaltsseitig ausgewertet. Aus privaten Chats werden für Empfehlungen lediglich Metadaten des Teilnehmergraphen genutzt (z. B. direkte Chatpartner / „Freunde“ sowie gemeinsame Bekannte / Mutuals) sowie der Umstand, dass ein Party-Link geteilt, geöffnet oder anschließend weiter genutzt wurde (vgl. § 18.4).
Kommentare zu Partys können für berechtigte Nutzer der jeweiligen Kommentarfunktion sichtbar sein. Texte aus Party-Kommentarthreads können zur Verbesserung von Beliebtheit und Empfehlungen ausgewertet werden (u. a. grobe Stimmungshinweise und Themenbegriffe); private Direktnachrichten sind davon ausgenommen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; bei Missbrauchsprävention, Funktionserhalt und Personalisierung/Auffindbarkeit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Hinweis: Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und keine personenbezogenen Daten Dritter ohne geeignete Rechtsgrundlage zu übermitteln.
11.2 Nutzerblockaden
Funktion der Verarbeitung: Angemeldete Nutzer können andere Nutzer chatbezogen oder vollständig blockieren. Gespeichert werden Blockierer-ID, Blockierte-ID, Benutzername des Blockierten und Zeitstempel. Die technische Wirkung ist bidirektional für die Sichtbarkeit: Bei vollständiger Blockade werden Partys und Chats der Gegenpartei ausgeblendet; bei Chat-Blockade wird die betreffende Unterhaltung unterdrückt. Es gibt keine automatische Ablaufzeit; Einträge entfallen bei Kontolöschung (§ 23) oder manueller Entsperrung.
Zweck / Rechtsgrundlage: Schutz vor unerwünschter Kommunikation und Inhaltskontakt (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO).
§ 12 Medien-Uploads
Im Zusammenhang mit Partys, Chats, Momenten (Erlebnissen) und Werbung können Bilder, Videos und Audiodateien (einschließlich Sprachnachrichten) hochgeladen werden. Diese Dateien werden auf dem Server gespeichert und über geschützte bzw. anwendungsspezifische URLs bereitgestellt. Zu den Metadaten können u. a. Dateiname, MIME-Typ, Größe, Speicherpfad, Quelle (z. B. Party-Medien oder Moment/Erlebnis), Uploader-Kennung und Zeitstempel gehören.
Moment-Kamera („Moment teilen“) und eingebrannte Filter: Bei der Aufnahme eines Moments kann der Nutzer in der Vorschau einen visuellen Filter wählen oder eine automatische Bildverbesserung (Zauberstab) auslösen. Die Verarbeitung erfolgt im Endgerät; das Ergebnis wird vor dem Upload ins Dateioriginal eingebrannt. Das so erzeugte Medium ist das gespeicherte Original und erscheint in dieser Form für andere Nutzer (Party-Galerie, Shorts), sobald der Nutzer den Button „Moment teilen“ betätigt. Damit erteilt er die Einwilligung zur Veröffentlichung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Eine spätere kontobezogene Weiterbearbeitung in Shorts findet nicht statt. Auf der Party-Detailseite können angemeldete Nutzer für die eigene Ansicht zusätzlich CSS-Darstellungsfilter speichern; die Originaldatei bleibt dabei unverändert, andere Nutzer sehen weiterhin das gespeicherte Original (vgl. auch § 21.2). Momente, die Sie an einer fremden Party veröffentlicht haben, bleiben dort in der Regel bis zur Löschung dieser Party bestehen; eine Kontolöschung entfernt vor allem eigene Partys samt deren Medien (§ 23).
Private Erlebnis-Entwürfe und gespeicherte Shorts: Erlebnis-Entwürfe werden wie sonstige Uploads als Mediendateien auf dem Server abgelegt, jedoch kontobezogen als nicht veröffentlicht geführt, bis der Nutzer „Moment teilen“ nutzt. Gespeicherte Shorts sind kontobezogene Verweise auf bereits vorhandene Party-/Erlebnis-Medien (Kennung, Party-Bezug, Speicherzeitpunkt); sie erzeugen keine zusätzliche öffentliche Ausspielung, sondern ermöglichen dem Nutzer einen privaten Ordner bzw. Feed. Andere Nutzer erhalten darüber keine neue Sichtbarkeit.
Zusätzlich können aus Party-Inhalten automatisch Share-Kit-Grafiken erzeugt und als Bilddateien serverseitig abgelegt werden (vgl. § 9). Inhaltlich entsprechen sie den ohnehin veröffentlichten Party-Angaben und ggf. dem Cover-Bild; es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten Dritter dafür erhoben.
Bei aktivierter Livebildanalyse können aus dem Livestream automatisch Highlight-Fotos und Kurzvideos erzeugt und als gewöhnliche Party-Medien gespeichert werden (Quelle: Liveanalyse; vgl. § 9a.3). Für diese Dateien gelten dieselben Grundsätze wie für sonstige Party-Medien.
Medien können personenbezogene Daten enthalten (z. B. abgebildete Personen, Stimmen, Standorthinweise in Bildern). Der Uploadende ist verpflichtet, erforderliche Rechte und Einwilligungen Dritter selbst einzuholen, soweit erforderlich. Technische Merkmale und Bezeichnungen hochgeladener Medien sowie Party-Beschreibungen können – in abgeleiteter, tokenisierter Form – in die Personalisierung der Partyliste einfließen (vgl. § 18.4).
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für veröffentlichte Momente zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch „Moment teilen“); für private Erlebnis-Entwürfe und gespeicherte Shorts Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
§ 13 Audio- und Videoanrufe (WebRTC)
Funktion der Verarbeitung: Sofern die Anruffunktion in einem privaten Chat genutzt wird, stellt PartyUp lediglich die Signalisierung bereit, damit zwei Endgeräte eine WebRTC-Verbindung aufbauen können. Verarbeitet werden vorübergehend u. a. Aufbau-, Annahme- und Beendigungsvorgänge sowie technische Verbindungsparameter (SDP-Offer/Answer, ICE-Kandidaten, Anrufstatus: z. B. ringing → connecting → active → ended). Die Signalisierung wird im Arbeitsspeicher des Servers geführt (keine dauerhafte Anruf-Datenbank). Beendete Anrufe werden nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist (derzeit ca. 30 Minuten) aus dem Speicher entfernt; ein Serverneustart löscht sie ebenfalls. Party-Kommentarthreads bieten keine Anrufe.
Die eigentliche Audio-/Videoübertragung (Medienstrom) erfolgt in der Regel peer-to-peer zwischen den Endgeräten der Teilnehmer und läuft nicht dauerhaft über den PartyUp-Server. Zur Verbindungsherstellung (NAT-Traversal) können STUN-Server Dritter eingesetzt werden (vgl. § 19.5). Hierbei können technische Verbindungsdaten (insbesondere IP-Adressen) an den STUN-Anbieter gelangen. TURN-Relaying ist derzeit nicht Bestandteil der Standardkonfiguration; sofern später ein TURN-Dienst ergänzt wird, ist diese Erklärung entsprechend zu aktualisieren. Dieselbe Signalisierungs- und STUN-Infrastruktur kann für Livekameras genutzt werden (vgl. § 9a).
Für Anrufe greift das Endgerät auf Mikrofon und – bei Video – auf die Kamera zu. Die Freigabe erfolgt über die Berechtigungen von Browser bzw. Betriebssystem. Ohne Freigabe ist der Anruf technisch nicht möglich; übrige Chatfunktionen bleiben nutzbar.
Zweck: Herstellung und Beendigung einer Echtzeit-Audio-/Videoverbindung zwischen Chatpartnern; keine Auswertung von Gesprächsinhalten durch PartyUp.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für den Gerätezugriff Einwilligung / Berechtigung auf Endgeräteebene (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 TDDDG soweit einschlägig).
§ 14 Standort (GPS), Kamera, Mikrofon und Sprache
14.1 GPS / Geolocation
Optional kann die Anwendung die Geräteposition abfragen, um Partys nach Entfernung zu sortieren oder Entfernungsangaben anzuzeigen. Die Positionsabfrage erfolgt nur, wenn der Nutzer dies in der Anwendung aktiviert und das Endgerät/der Browser die Standortfreigabe erteilt. Die Umgebungsliste kann zusätzlich zu Entfernung und Bewertung Personalisierungs- und Sichtbarkeitssignale berücksichtigen (vgl. § 18.4), einschließlich einer erhöhten Sichtbarkeit von Partys Pro-Abonnenten, soweit die Entfernungen vergleichbar sind.
Mit freigegebenem GPS können Nutzer in privaten Chats zudem den aktuellen Standort oder einen Livestandort (zeitlich begrenzt, standardmäßig bis zu 2 Stunden) an den Chatpartner senden. Dabei werden Koordinaten an den PartyUp-Server übermittelt und als Chatnachricht für die beteiligten Chatpartner gespeichert. Optional kann je Chat die Mitteilung aktiviert bleiben (Standard: an), dass der Chatpartner informiert wird, wenn der Nutzer sich an einer Party aufhält, die höchstens 10 km vom Standort des Chatpartners entfernt ist, bzw. wenn er diesen Ort wieder verlässt; hierfür werden die aktuellen Positionen zur Prüfung an den Server gesendet und können dort als GPS-Präsenzdaten (Koordinaten, Party-Bezug, Zeitstempel) vorübergehend gespeichert werden. Ob jemand „auf der Party“ ist, wird mit einem GPS-Sicherheitspuffer erkannt (derzeit typischerweise Eintrittsradius ca. 0,25 km, Austrittsradius ca. 0,55 km, um GPS-Ungenauigkeit zu berücksichtigen). Für Statistik-/Engagement-Zwecke kann ein Besuch erst nach einer Mindestverweildauer am Ort gezählt werden (derzeit ca. 10 Minuten für „visited“-Kennzahlen; kürzere Schwellen können für interne Job-/Aktivitätszähler gelten). Veraltete Präsenzdaten werden nach einer begrenzten Frist (derzeit bis zu 24 Stunden) nicht mehr für die Funktion verwendet bzw. bereinigt. Beim Verlassen eines Party-Orts (oder beim Wechsel zu einer anderen Party) kann die tatsächliche Aufenthaltsdauer – sofern sie eine Mindestschwelle erreicht und eine Obergrenze nicht überschreitet – in das Bleibedauer-Modell übernommen werden, damit spätere Schätzungen genauer werden (vgl. § 18.6).
Die aktuelle Geräteposition wird für Entfernungsberechnungen in der Regel lokal im Browser verwendet. Zusätzlich kann der zuletzt bekannte Nutzerstandort (Koordinaten und Zeitstempel) serverseitig am Konto gespeichert werden, u. a. zur Kartenausrichtung im Partyformular, wenn GPS gerade nicht aktiv ist, sowie für die GPS-Präsenzfunktionen. Unabhängig davon werden Veranstaltungsorte (Koordinaten von Partys) serverseitig gespeichert und angezeigt (§ 9). Geteilte Standort-/Livestandortnachrichten und Party-Nähe-Mitteilungen werden als Chatinhalt gespeichert. Für Routing wird der Nutzerstandort transient an den Server und von dort an Routingdienste übermittelt, ohne dass daraus eine dauerhafte Standortchronik entsteht.
Die Präferenz „GPS ein/aus“ kann lokal im Endgerät (localStorage) gespeichert werden; der zuletzt
bekannte Standort wird serverseitig geführt und ergänzend kurz lokal unter
partyup-last-geo (Koordinaten und Zeitstempel) zwischengespeichert, u. a. damit
Entfernungsangaben und optionale Standortsignale an Aktivitäts- bzw. Promo-Anfragen
(vgl. § 16.2, § 18.1) ohne erneute Positionsabfrage genutzt werden können.
14.2 Spracheinstellung, Design und automatische Spracherkennung
Nutzer können in den Einstellungen eine Oberfläche-Sprache aus einer Liste europäischer Sprachen
wählen oder den Modus „Automatisch (Standort)“ belassen. Die letzte Auswahl (Sprache und Modus
manuell/automatisch) wird in der Sitzung gespeichert und – bei Anmeldung – am Benutzerkonto
geführt; ergänzend kann sie lokal im Endgerät (localStorage) vorgehalten werden, damit die Wahl
nach Sitzungswechseln zuverlässig wiederhergestellt werden kann. Eine manuell gewählte Sprache
hat Vorrang vor der automatischen Ableitung und wird nicht durch GPS überschrieben.
Die Texte der Benutzeroberfläche werden dem Client über eine anwendungseigene Schnittstelle
(/api/i18n) als Sprachkatalog bereitgestellt; diese Kataloge enthalten keine
personenbezogenen Inhalte anderer Nutzer. Die maschinelle Übersetzung fremder Party-Texte
(insbesondere Beschreibungen) ist davon getrennt und in § 19.11 beschrieben.
Unter Einstellungen → Design können Nutzer eines von mehreren farbigen
Erscheinungsbildern der Oberfläche wählen (z. B. Neon-Lila, Dunkelblau, Neonrot, Neongrün).
Die Auswahl steuert ausschließlich Darstellungselemente (Farben, Glows, Hintergrundeinfärbung)
und wird lokal im Endgerät gespeichert (partyup-theme). Es werden keine
serverseitigen personenbezogenen Profildaten aus der Designwahl abgeleitet.
Im Automatikmodus kann PartyUp – sofern GPS freigegeben ist – über eine Reverse-Geocodierung (vgl. § 19) aus dem ungefähren Standort eine passende Sprache ableiten und setzen, auch im Gastmodus. Ist GPS in der App ausgeschaltet, gilt Englisch als Standardsprache für den Automatikmodus. Ohne passende Zuordnung und ohne GPS kann eine Standardsprache (derzeit Englisch) greifen.
14.3 Kamera und Mikrofon
Kamera und/oder Mikrofon können – jeweils nur nach Freigabe durch den Nutzer – für folgende Funktionen genutzt werden: Aufnahme von Chat-Medien, Sprachnachrichten, Videoaufnahmen, QR-Code-Scan, Audio-/Videoanrufe, die Erlebnis-Kamera an einem Party-Ort (Foto/Video, optionale Filter/Bildverbesserung vor dem Upload, vgl. § 12) sowie Livekameras des Party-Betreibers (Livestream, optionale Liveshorts und Livebildanalyse, vgl. § 9a).
Für Livekameras kann der Browser nach entsprechendem Klick im Verbinden-Popup (Kamera, Anschluss oder WLAN/LAN) eine Liste der ihm bekannten Videogeräte ermitteln und eine lokale Vorschau anzeigen. Ermittelt werden nur Geräte, die Betriebssystem bzw. Browser bereits als Kamera bereitstellen; PartyUp scannt das lokale Netz nicht selbständig. Die Geräteabfrage für Anschluss bzw. WLAN/LAN erfolgt erst nach dem jeweiligen Buttonklick, nicht im Hintergrund beim bloßen Öffnen des Formulars. Ton wird nur einbezogen, soweit das gewählte Gerät ein Mikrofon bzw. einen Audiokanal bereitstellt und der Party-Betreiber den Stream übernimmt. Nach der Verbindung bleibt der Kamerazugriff für Livekameras aktiv, solange der Party-Betreiber in PartyUp angemeldet ist und die Kamera nicht im Formular trennt (vgl. § 9a.1). Ein geschlossener Tab oder Browser beendet den Zugriff technisch; bei erneutem Öffnen von PartyUp im angemeldeten Zustand ohne vorherige Trennung oder Abmeldung wird der Zugriff automatisch wieder angefordert. Die Abmeldung trennt alle Livekameras des Kontos. Soweit der Browser es zulässt, kann während des Livebetriebs eine Bildschirm-Wachhaltung (Wake Lock) angefordert werden, ausschließlich um den fortlaufenden Stream auf dem Endgerät des Party-Betreibers aufrechtzuerhalten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und/oder Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Endgerätezugriff nach § 25 TDDDG (Einwilligung), soweit nicht eine Ausnahme für technisch erforderliche Speicherung/Zugriffe eingreift.
§ 15 Zahlungen und Abonnements (Rapyd)
Für kostenpflichtige Leistungen nutzt PartyUp den Zahlungsdienstleister Rapyd (Rapyd Europe UAB bzw. verbundene Unternehmen). Die Zahlungsmaske wird in PartyUp eingebettet angezeigt (eingebettetes Rapyd Checkout); die eigentliche Zahlungsabwicklung – einschließlich Karten-, Wallet- und Ratenzahlungsdiensten – erfolgt über Rapyd. Dazu gehören insbesondere:
- Pro-Abo (Monatsabonnement, Bundle-Preis derzeit 4,50 €);
- Werbefrei-Abo (Monatsabonnement, derzeit 2,00 €);
- einmalige Zahlungen für die Veröffentlichung von Partys ohne Pro (derzeit: täglich 1 €, wöchentlich 75 Cent, monatlich 55 Cent, jährlich 50 Cent; feste Daten kostenlos);
- Einrichtung und Abbuchung von Werbeausgaben (gespeicherte Zahlungsmethode, periodische Belastung). Bei Werbeabbuchungen werden die Gebühren des Zahlungsdienstleisters Rapyd (derzeit 3 % des Abbuchungsbetrags zuzüglich 0,25 € je Überweisung) dem Werbewert (Kosten zuzüglich Umsatzsteuer) aufgeschlagen und mit abgebucht, sodass der nach Abzug dieser Gebühren verbleibende Betrag dem Werbewert entspricht; die Gebühren werden in der App unter „Meine Werbungen“ bzw. in den Abrechnungsdetails gesondert ausgewiesen (vgl. § 16.1).
Je nach Verfügbarkeit und Ihren Geräteeinstellungen können über Rapyd unter anderem folgende Zahlungsarten angeboten werden: Zahlung per Karte, Apple Pay, Google Pay, Amazon Pay, Klarna, Link, PayPal oder SEPA-Lastschrift. Welche Optionen angezeigt werden, steuert Rapyd anhand Ihrer Region, des Bestellkontexts und der in Ihrem Rapyd-Konto freigeschalteten Verfahren. Bei Auswahl einer dieser Methoden werden Sie ggf. zu Rapyd bzw. zum jeweiligen Zahlungsanbieter weitergeleitet oder nutzen ein Wallet Ihres Geräts; PartyUp erhält dabei keine vollständigen Kartendaten.
An Rapyd können insbesondere übermittelt werden: technische Zahlungsinformationen, Betrag, Währung, Produkt-/Metadaten (z. B. Nutzerkennung, Party- oder Werbe-ID, Zweckkennzeichnung wie Pro, Werbefrei, Party-Veröffentlichung oder Ad-Setup) sowie – soweit im Checkout oder bei der Zahlungsanlage erhoben – Kontaktdaten wie eine E-Mail-Adresse und erforderliche Rechnungs-/Adressangaben. Sensible Zahlungsdaten (z. B. vollständige Kartennummer, CVC) werden in der Regel direkt in Rapyd-Komponenten (iframe) eingegeben und nicht dauerhaft auf dem PartyUp-Server gespeichert. PartyUp speichert am Konto typischerweise Rapyd-Kunden- und Abonnementkennungen, Planstatus (Pro/Werbefrei) sowie Zahlungsstatus-Informationen. Statusänderungen (Checkout abgeschlossen, Abo aktualisiert/gelöscht) werden über Rapyd-Webhooks an PartyUp gemeldet und führen zur Aktivierung bzw. Deaktivierung der entsprechenden Leistungsmerkmale am Konto; zugleich können aufbewahrungspflichtige Zahlungs-/Vertragsnachweise im gesetzlichen Retention-Store (§ 21.1) verschlüsselt fortgeschrieben werden.
Rapyd und die angebotenen Zahlungsmethoden-Partner können Daten in Drittländern verarbeiten (vgl. § 20). Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise von Rapyd sowie – soweit Sie Klarna, Apple Pay, Amazon Pay oder andere Verfahren wählen – die Hinweise der jeweiligen Anbieter. Rapyd: www.rapyd.net/privacy-policy.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für steuer- und buchhaltungsrelevante Aufbewahrung gemäß § 21.1.
§ 16 Werbung, Promo-Medien und Abrechnung
16.1 Nutzer-Werbung
Angemeldete Nutzer können unter „Werbung“ eigene Werbeinhalte (Bild oder Video) hochladen und schalten. Dabei werden insbesondere verarbeitet: Medium, gewählte Werbedauer (Anzeigedauer), damit verbundenes CPM-Preismodell (Kosten je 1 000 Impressionen; Einstiegspreis derzeit einheitlich 7 € CPM, Preise können sich anhand von Angebot und tatsächlicher Wirkung weiterentwickeln), monatliches Budget, feste monatliche Abrechnungsperiode sowie Rapyd-Zahlungsdaten (Kunden-/Zahlungsmethodenkennung). Eine gesonderte E-Mail-Adresse für Werbeschaltungen wird nicht erhoben. Die Ausspielung kann Impressionen/Klicks und damit verbundene Kosten erfassen (Abrechnung typischerweise über CPM/1 000 zuzüglich Umsatzsteuer; dieser Betrag ist der Werbewert). Periodisch (monatlich) können Beträge über Rapyd abgebucht werden. Stream- und Abrechnungsdetails sind in der App unter „Meine Werbungen“ einsehbar; es werden keine Werbe-Abrechnungsmails versendet. Auf jede Abbuchung werden die jeweils anfallenden Gebühren des Zahlungsdienstleisters Rapyd aufgeschlagen (derzeit 3 % des Abbuchungsbetrags zuzüglich 0,25 € je Überweisung), sodass Werbewert und Gebühren zusammen abgebucht werden.
16.2 Intelligente Ausspielung, Werbeplätze und Lernsignale
Funktion der Verarbeitung: PartyUp behandelt Werbeflächen als optionale Plätze („Slots“ / Opportunities) mit benannten Kontexten (z. B. Öffnen einer Partykarte, Betreten der Party-Detailseite). Die technische Funktion besteht darin, für jeden Slot algorithmisch zu entscheiden, (1) ob überhaupt Werbung gezeigt wird (häufig: nein / leerer Slot), (2) welches Creative aus dem aktiven Pool gewählt wird und (3) welche Leistungs-/Skip-/Accept-Signale zurückfließen, um Ausspielung und Preismodell fortzuschreiben. Ziel ist nicht maximale Werbefrequenz, sondern situationsangepasste Ausspielung mit möglichst geringer Störung.
Ob und welche Werbung ausgespielt wird, kann von der aktuellen Situation und – bei aktivierter Personalisierung – vom bisherigen Verhalten abhängen, insbesondere von:
- Aktivitätsniveau und Abweichung vom persönlichen Nutzungsmuster (kurz-, mittel-, langfristig);
- bisherigem Überspringen bzw. Anschauen von Werbung (u. a. Skip, Betrachtungsdauer, Abschluss);
- Häufigkeit und Abstand vorheriger Werbungen (Aufmerksamkeits- und Cooldown-Logik; derzeit u. a. Mindestabstände in der Größenordnung von ca. 75 Sekunden, die bei geringer Vertrautheit verlängert werden können);
- abgeleiteten Situationshinweisen (z. B. gezielte Suche nach einer Veranstaltung, Vergleichen, Stöbern, Navigation/Route, Co-Präsenz mit Freunden – abgeleitet aus Verhalten und verfügbaren Standort-/Chat-Metadaten, ohne psychologische Analyse und ohne Auswertung privater DM-Texte);
- Passung von Werbedauer und Creative zum Nutzerzustand (z. B. kürzere Spots bei häufiger früher Skip-Tendenz; längere nur bei höherer Wahrscheinlichkeit einer akzeptablen Unterbrechung);
- bisheriger Leistung des jeweiligen Creatives und der gewählten Dauerstufe (Completion-/Accept- /Skip-Raten) sowie einer Slot-Prior („prior“), die die grundsätzliche Eignung eines Platzes für Werbung beschreibt.
Personalisierte vs. kontextbezogene Ausspielung: Unter Einstellungen → Werbung können Nutzer die Option „Personalisierte Werbung“ ein- oder ausschalten (Standard: aktiv). Zusätzlich kann der Werbetreibende je Kampagne festlegen, ob personalisiert/kontextbezogen ausgespielt werden soll. Ist die Viewer-Option aktiv und die Kampagne personalisiert, werden Slots und Creatives unter Einbeziehung persönlicher Verhaltens-/Situationssignale ausgewählt (siehe Aufzählung oben). Ist die Viewer-Option deaktiviert, erfolgt die Ausspielung weiterhin kontextbezogen (z. B. anhand des Slot-Priors und aggregierter Creative-/Leistungskennzahlen), jedoch ohne Anpassung an das individuelle Nutzungsverhalten des Betrachters; die Wahrscheinlichkeit einer Ausspielung ist dann typischerweise deutlich geringer. Die Personalisierung der Partylisten (§ 18.4) und die anonymisierten Präferenzprofile (§ 18.5) bleiben von diesem Schalter unberührt. Die Einstellung wird in der Session und – sofern angemeldet – am Nutzerkonto gespeichert.
Bei noch unbekannten Nutzern wird die Werbeausspielung bewusst gering gehalten und nur allmählich ausgeweitet („Cold Start“ / langsame Ramp). Nutzer mit aktivem Werbefrei- bzw. Pro-Status können von der Werbeausspielung ausgenommen werden. Werbeinhalte von Nutzern im Geheimmodus werden für andere Nutzer nicht ausgespielt (Filter über die Advertiser-Nutzerkennung).
Beim Abruf des nächsten Promo-/Werbemediums sowie bei der Meldung von Betrachtungsdauer,
Überspringen oder vollständiger Betrachtung kann PartyUp – sofern ein aktueller bzw. lokal
zwischengespeicherter Standort vorliegt – die ungefähren Koordinaten (lat/lon)
zusammen mit Slot-Kennung und Signaldaten an den Server übermitteln. Zweck ist die
situationsbezogene Auswahl und Bewertung der Ausspielung (z. B. Nähebezug), nicht der Aufbau
einer dauerhaften Standortchronik aus diesen Anfragen.
Abrechnung und CPM-Lernlogik: Abgerechnet wird auf Basis ausgespielter Impressionen (im System intern auch als „Klicks“/periodische Zähler geführt; maßgebliche Bemessungsgrundlage ist die erfasste Ausspielung/Impression, nicht die bloße Watch-Zeit). Kosten je Periode ergeben sich aus Impressionen × (CPM/1 000), zuzüglich Umsatzsteuer. Watch-Zeit, Skip und Completion dienen der Statistik und Lernlogik, nicht der direkten Einzelpreisbildung je Sekunde. Der zum Buchungszeitpunkt geltende CPM wird an der jeweiligen Kampagne festgehalten („Price Lock“); die im Dauer-Dropdown angezeigten Preise spiegeln den jeweils aktuellen Stand wider. Der Einstiegs-CPM beträgt derzeit einheitlich 7 €; für personalisierte Kampagnen kann ein Aufschlag gelten (derzeit +5 € gegenüber dem Basis-CPM der Dauerstufe). Aggregierte Informationen darüber, welche Dauer-/Preismodelle Werbetreibende wählen und wie Werbungen wirken (vollständige Betrachtung vs. frühes Überspringen), fließen in eine serverseitige Anpassungslogik ein (Anpassungsschritte begrenzt, derzeit typischerweise im Cent-Bereich, mit Abkühlzeit und Mindeststichprobe), um Dauerstufen- und Matching-Preise fortzuschreiben. Bei Erreichen des optionalen Budgets wird die Kampagne als ausgeschöpft markiert und nicht weiter ausgespielt.
16.3 Promo-/Infomedien über die Statistik-Schnittstelle
Über die geschützte Schnittstelle (/api1) können optional Werbe-/Infomedien (Videos oder Bilder) übermittelt werden. Diese werden serverseitig gespeichert und können Nutzern in den unter § 16.2 beschriebenen Werbeplätzen angezeigt werden. Betrachtungszeiten und Skip-/Accept-Signale können für aggregierte Kennzahlen und die Lernlogik erfasst werden.
16.4 E-Mail-Versand (eigener SMTP-Server)
Transaktionsmails von PartyUp werden ausschließlich über einen eigenen, TLS-verschlüsselten SMTP-Server des Betreibers versendet (kein Drittanbieter-Mail-API-Dienst). Absender ist noreply@partyup.pro. Derzeit werden darüber nur E-Mails zur Passwortwiederherstellung (Bestätigungscode) versendet, sofern am Konto eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Verarbeitet werden Empfängeradresse, Betreff und Mailinhalt; die Texte richten sich nach der Spracheinstellung des Nutzers. Werbe-Abrechnungs- oder Stream-Detailmails werden nicht versendet.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Konto-/Authentifizierungsfunktionen, Passwortwiederherstellung); für die Ausspielung und Optimierung von Infomedien sowie die Werbeabrechnung über Rapyd ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer möglichst passenden, möglichst wenig störenden Werbeausspielung und an der Weiterentwicklung der Preis-/Matching-Logik).
§ 17 Cookies, lokale Speicherung und ähnliche Technologien
PartyUp verwendet Cookies und vergleichbare Speichertechnologien. Soweit Cookies nicht technisch erforderlich sind, erfolgt der Einsatz auf Grundlage von Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Technisch notwendige Cookies stützen wir auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO.
17.1 Session-Cookie
- Name: partyup.sid (Session-Cookie der Anwendung)
- Zweck / Funktion: Aufrechterhaltung der Anmeldesitzung und zugehöriger Sitzungsdaten (u. a. Nutzerkennung nach Login, Sitzungssprache und Sprachmodus, Flash-Hinweise, Option „Personalisierte Werbung“, Zeitpunkt der Authentifizierung). Der Cookie enthält typischerweise nur die Sitzungs-ID; die eigentlichen Sitzungsinhalte liegen im serverseitigen Session-Store (SQLite).
-
Speicherdauer: Cookie-Max-Age und absolute Höchstlaufzeit der authentifizierten
Sitzung derzeit bis zu 7 Tage ab Anmeldung bzw. Registrierung (
authenticatedAt); danach ist eine erneute Anmeldung erforderlich. Die Sitzung endet außerdem bei Logout, bei Kontolöschung oder wenn der Server die Sitzung nicht mehr vorhält. Abgelaufene Store-Einträge werden periodisch bereinigt. - Eigenschaften: HTTP-only; SameSite=Lax; in Produktionsumgebungen zusätzlich Secure, soweit über HTTPS betrieben
- Erforderlichkeit: für angemeldete Nutzung technisch erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG)
17.2 Anonymes Bewertungs-Cookie (Gäste)
- Name: partyup-rater
- Zweck: Zuordnung von Gastbewertungen über eine zufällige Kennung
- Speicherdauer: bis zu ca. 2 Jahre
- Eigenschaften: HTTP-only; SameSite=Lax
17.3 Lokale Speicherung im Browser
-
localStorage: GPS-Präferenz, Autoupdate-Präferenz, Sprachpräferenz und Sprachmodus
(
partyup-language-pref), Design-/Farbthema der Oberfläche (partyup-theme), zuletzt bekannter Standort (partyup-last-geo: Koordinaten und Zeitstempel), pseudonyme Aktivitätskennung (partyup-activity-id) zur Zuordnung von Aktivitätsmeldungen und Interaktionsmeldungen (vgl. § 18), nutzerbezogene Kennzeichen zum Wiederverbinden einer Livekamera (partyup-front-camera-armed,partyup-live-camera-source,partyup-live-camera-device, jeweils ergänzt um die Nutzerkennung; vgl. § 9a.1) - sessionStorage: temporäre UI-Zustände (z. B. Datumsfilter, ausstehende Teilen-Aktion, bereits gesehene Promo-Medien) sowie – soweit parallel gesetzt – dieselben Livekamera-Kennzeichen für die laufende Browsersitzung
17.4 Service Worker / PWA-Cache
Bei Installation bzw. Nutzung als Progressive Web App kann ein Service Worker statische Assets (z. B. Stylesheets, Skripte, Icons) zwischenspeichern. Zweck ist die Performance und Offline- bzw. Installationsfähigkeit. Inhaltsdaten von Chats/Partys werden darüber nicht als Ersatz der Serverdatenbank vorgehalten. Die Anleitung „Zum Homebildschirm“ nutzt die vom Browser bzw. Betriebssystem bereitgestellte Installationsfunktion; PartyUp speichert darüber hinaus keine eigenen Installations-Telemetriedaten. Push-Benachrichtigungen über eine Web-Push-API werden derzeit nicht eingesetzt.
Cookies und lokale Speicherinhalte können Sie über die Einstellungen Ihres Browsers löschen oder einschränken. Das Blockieren technisch notwendiger Cookies kann die Funktion der Anmeldung beeinträchtigen.
§ 18 Nutzungsdauer, Aktivitätsmessung und Statistik-Schnittstelle
18.1 Aktivitätsmeldungen (Heartbeat)
Funktion der Verarbeitung: Während die Web-Oberfläche sichtbar ist, sendet der Client in regelmäßigen Abständen (derzeit etwa alle 30 Sekunden) eine Aktivitätsmeldung („Heartbeat“) an den Server. Die technische Funktion besteht darin, (a) aktive Nutzungszeit je Tag und Kennung zu akkumulieren, (b) stündliche Aktivitätsmarkierungen für Peak-Analysen zu setzen und (c) optional Situationssignale (ungefähre Koordinaten, Datumsfilter der Partyliste) an Personalisierung (§ 18.4) und Werbeentscheidung (§ 16.2) weiterzugeben. Zwischen zwei Heartbeats wird die aktive Zeit delta-basiert fortgeschrieben (oberer Deckel derzeit ca. 90 Sekunden je Meldung), um bei verzögerten Clients keine unrealistischen Sprünge zu erzeugen.
Dabei können verarbeitet werden:
- bei angemeldeten Nutzern die interne Nutzerkennung;
- sonst eine pseudonyme Client-Kennung aus dem localStorage und/oder eine Sitzungskennung;
- Zeitstempel der Meldung sowie daraus abgeleitete Nutzungsdauern (aktive Zeit) und stündliche Aktivitätsmarkierungen;
-
optional ungefähre Koordinaten (
lat/lon), sofern GPS freigegeben ist bzw. ein zuletzt bekannter Standort lokal vorliegt (partyup-last-geo); - optional den aktuell in der Oberfläche gesetzten Datumsfilter der Partyliste, soweit vorhanden.
Standort- und Datumsfilterangaben am Heartbeat dienen der situationsbezogenen Personalisierung und Verhaltensbeobachtung (vgl. § 18.4) sowie der kontextbezogenen Werbeentscheidung (vgl. § 16.2); sie ersetzen keine dauerhafte Standortchronik. Getrennt davon werden globale Nutzungszähler (z. B. Partybesuche, Routenabrufe, Navigationsstarts, Promo-Watch-Zeiten) aggregiert und nicht personenbezogen keyed fortgeschrieben.
Zweck: Ermittlung aggregierter Nutzungskennzahlen (insbesondere aktive Zeit insgesamt und je Nutzer/Kennung, Zeiten mit besonders vielen aktiven Nutzern), Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform, nachvollziehbare Auslastung sowie – soweit Standort-/Filtersignale mitgesendet werden – situationsbezogene Sortierung und Ausspielung.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an funktionsfähigem Betrieb, statistischer Auswertung der Plattformnutzung und Missbrauchs-/ Kapazitätsbeobachtung) sowie – soweit die lokale Speicherung der Aktivitätskennung betroffen ist – § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (technisch erforderliche Speicherung für die Zuordnung der Aktivitätsmeldungen).
18.2 Aggregierte Statistik-Schnittstelle (/api1) und dauerhafte Speicherung
PartyUp stellt eine geschützte Schnittstelle zur Abfrage aggregierter Betriebsstatistiken bereit (u. a. Anzahl registrierter Nutzer, neue Registrierungen am jeweiligen Tag, Anzahl ausgeschriebener Partys, Kommentare und Chatnachrichten, aktive Nutzungszeiten, Uhrzeiten mit den meisten aktiven Nutzern bzw. Registrierungen, per GPS ermittelte Partybesuche (Ankunft nur nach mindestens 10 Minuten Verbleib am Veranstaltungsort), Anzahl berechneter Routen, gestartete Navigationen im Kartenbereich, Betrachtungsdauer von über die Schnittstelle bereitgestellten Werbevideos und -bildern im Format MM:SS, Nutzungshäufigkeiten einzelner Oberflächenfunktionen, typische Nutzungsabläufe, Abhängigkeits-Kontingentverbrauch sowie berechnete Endeinnahmen). Der Zugriff setzt einen tagesabhängigen API-Schlüssel voraus und ist nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt.
Die Antwort ist als nummerierter Klartext aufgebaut: Jede Kennzahl, jede ausgewiesene Oberflächenfunktion, jeder typische Nutzungsablauf, jede Abhängigkeit mit Verbrauchs- und Restkontingent in Prozent, jede dokumentierte Einnahme sowie die Kennzeichnungen „Gesetzlich aufzubewahrende Daten“, „Userfeedback:“ und „Aktuelle Endeinnahmen“ erscheinen in jeweils eigenen nummerierten Zeilen; darunter kann ein kompaktes ASCII-Koordinatendiagramm den Verlauf der jeweiligen Kennzahl visualisieren. Zwischenstände werden bei ausbleibendem Abruf minütlich zwischengespeichert und beim nächsten gültigen Abruf vorangestellt (vgl. § 18.3).
Die ausgegebenen Kennzahlen sind überwiegend aggregiert. Soweit sie aus personenbezogenen bzw. pseudonymen Aktivitätsdaten abgeleitet werden, erfolgt die Verarbeitung zu denselben Zwecken und auf derselben Rechtsgrundlage wie unter 18.1 beschrieben, ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen an einem geschützten Abruf von Betriebsübersichten sowie an der Ausspielung übermittelter Infomedien).
Dauerhafte Speicherung der API-Ausgabe: Sämtliche über /api1 übermittelten Inhalte – einschließlich aktueller Kennzahlen, etwaiger Zwischenstände, der Kennzeichnung „Gesetzlich aufzubewahrende Daten“ und der darunter ausgegebenen Datensätze – dürfen vom Verantwortlichen und vom jeweils berechtigten Abrufenden dauerhaft und unbefristet gespeichert, kopiert, archiviert und weiterverarbeitet werden, soweit dies dem Abrufzweck, der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 257 HGB, § 147 AO, GoBD) oder dem berechtigten Interesse an Dokumentation, Betrieb und Rechtsverteidigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) dient. Der Verantwortliche archiviert jede erfolgreiche /api1-Antwort serverseitig dauerhaft. Mit dem Abruf nimmt der Abrufende diese Speicherungsmöglichkeit zur Kenntnis; eine spätere Löschung der beim Abrufenden gespeicherten Kopie durch den Verantwortlichen ist technisch nicht geschuldet und wird nicht zugesichert.
Am Ende jeder erfolgreichen /api1-Antwort folgt nach einer Leerzeile der Block „Userfeedback:“ mit allen serverseitig gespeicherten Nutzerwünschen (vgl. § 18.7) und darunter in einer weiteren nummerierten Zeile die „Aktuelle Endeinnahmen“ in Euro einschließlich der darunter stehenden Rechnung (Gesamteinnahmen in Euro und Cent sowie Anzahl der Zahlungen; Abzug von 3 % Rapyd mit Zwischenergebnis; Abzug der Checkout-Gebühren von 0,25 € je Einnahme bzw. erfolgreichem Rapyd-Checkout; Ergebnis Endeinnahmen in Euro und Cent). Die Endeinnahmen werden aus den dokumentierten Einnahmen berechnet (Gesamteinnahmen abzüglich 3 % sowie abzüglich 0,25 € je Einnahme bzw. erfolgreichem Rapyd-Checkout).
Am Ende des nummerierten Kernberichts werden sämtliche gesetzlich aufzubewahrenden Datensätze, die serverseitig verschlüsselt gespeichert sind, ausdrücklich ausgewiesen in der Form: „Gesetzlich aufzubewahrende Daten: [Datensätze]“. Fehlen solche Datensätze, wird „keine“ ausgegeben. Es werden stets alle gespeicherten Datensätze mitgeschickt, nicht nur seit dem letzten Abruf hinzugekommene. Die Datensätze sind Bestandteil der API-Ausgabe und unterliegen derselben dauerhaften Speichermöglichkeit. Serverseitig werden diese Daten sowie die /api1-Archive verschlüsselt (AES-256-GCM) dauerhaft gespeichert.
18.3 Minütliche Zwischenstände bei ausbleibendem API-Abruf
Wird die Statistik-Schnittstelle nicht mindestens alle zehn Sekunden abgerufen, speichert der Server bis zum nächsten gültigen Abruf in der Regel jede Minute einen Zwischenstand der aggregierten Statistik. Diese Zwischenstände werden in einer serverseitigen Datenbank (SQLite) vorgehalten. Beim nächsten gültigen Abruf werden der aktuelle Stand sowie alle gespeicherten Zwischenstände seit dem letzten Abruf ausgegeben; anschließend werden die Zwischenstände in der Zwischenstands-Datenbank gelöscht. Die im Rahmen des Abrufs insgesamt übermittelte Antwort einschließlich Zwischenstände wird gleichwohl gemäß § 18.2 dauerhaft archiviert.
Zweck: lückenarme Dokumentation der Kennzahlen zwischen Abrufen; dauerhafte Archivierung der übermittelten API-Ausgaben; Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; für gesetzlich aufbewahrungspflichtige Inhalte Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 257 HGB, § 147 AO und GoBD.
Speicherdauer: Zwischenstände in der Zwischenstands-Datenbank nur bis zum nächsten gültigen API-Abruf; die übermittelte Gesamtantwort und die gesetzlich aufzubewahrenden Datensätze dauerhaft bzw. mindestens für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gemäß § 21.1; Aktivitäts-/Nutzungsdauerdaten im Übrigen gemäß § 21.
18.4 Interaktionsdaten, Personalisierung und Situationsmodell
Funktion der Verarbeitung: PartyUp betreibt ein serverseitiges Interaktions- und Empfehlungssystem („Engagement“). Es dient dazu, (a) Interaktionen mit Partys als Ereignisse zu protokollieren, (b) daraus ein personenbezogenes Geschmacks-/Kontextprofil je Nutzer bzw. Kennung zu bilden und fortzuschreiben, (c) aggregierte Beliebtheitskennzahlen je Party zu pflegen und (d) bei Aufruf der Umgebungsliste für jede sichtbare Party einen numerischen Ranking-Score („Boost“) zu berechnen, der die Sortierreihenfolge zusätzlich zu Entfernung, angezeigter Durchschnittsbewertung und Pro-Sichtbarkeit beeinflusst, sowie die Reihenfolge von Shorts anhand von Party-Boost, Medienaffinität und Cross-Feature-Transfer zu personalisieren. Parallel speisen dieselben Signale – soweit freigegeben – die situationsbezogene Werbeentscheidung (§ 16.2). Es handelt sich um eine automatisierte Profilbildung zur Inhaltsdarstellung, nicht um eine Entscheidung mit Rechtswirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO (vgl. § 25).
Speicherform: Ereignisse werden in einer serverseitigen relationalen Datenbank
(SQLite) in einer Event-Historie abgelegt (Zeitstempel, Nutzerkennung, Party-ID, Ersteller-ID,
Ereignistyp, optional numerischer Wert und Metadaten-JSON). Zusammengefasste Profile
(„Taste“) und Party-Aggregate werden in einem gesonderten strukturierten Datensatz
fortgeschrieben. Die Zuordnung erfolgt über eine Nutzerkennung der Form
user:[interne Nutzer-ID] (angemeldet), client:[pseudonyme Client-ID]
(lokale Aktivitätskennung) oder anon:[Sitzungskennung] (Gast ohne Client-ID).
Ereignistypen und relative Gewichtung (derzeitige Systemkonfiguration): Detailaufruf (Gewicht 1), Shorts-Aufruf (1), Shorts-Skip (−1,2), Verweildauer auf der Detailseite (0,02 pro Sekunde Sichtzeit, oberer Deckel derzeit 30 Minuten), Shorts-Verweildauer (0,025 pro Sekunde), Teilen an einen Chatpartner (4), Öffnen eines geteilten Links (3,5), Folgereaktion nach Share (6), Speichern (5), Entspeichern (−2), Sternebewertung (3), Like/Unlike von Medien (3 / −1,5), Kommentar (4), Routenabruf (3,5), Start der Navigation (5), Abendplan mit Event (4,5), per GPS erfasster Partybesuch (8). Die Gewichte dienen der relativen Stärke beim Lernen des persönlichen Profils und der Party-Beliebtheit; sie sind systemseitig konfiguriert und können im Rahmen der Weiterentwicklung angepasst werden, ohne den Verarbeitungszweck zu ändern.
Im Einzelnen können insbesondere folgende Signale verarbeitet werden:
- Aufrufe von Party-Detailseiten sowie die dort verbrachte Sichtzeit (Verweildauer), solange die Seite sichtbar ist;
- Speichern und Entspeichern von Partys;
- Sternebewertungen (eigene und – weich gewichtet – Community-Durchschnitte im Kontext);
- Teilen von Party-Links an Chatpartner (einschließlich Kennung von Absender und Empfänger), Öffnen geteilter Links sowie Folgereaktionen (z. B. Speichern, Bewerten, Kommentieren, Routen-/Navigationsnutzung oder GPS-Partybesuch nach einem Share). Die Zuordnung Share→Öffnung/Reaktion ist derzeit zeitlich auf ca. 14 Tage begrenzt; danach können nur noch aggregierte Kreis-/Beliebtheitssignale ohne die konkrete Share-Zuordnung fortbestehen;
- Kommentaraktivität zu Partys; Texte aus Party-Kommentarthreads können periodisch (derzeit mit einer Scan-Wiederholungsfrist von ca. 10 Minuten) auf grobe Stimmungs- und Themenhinweise mittels wortlistenbasierter Heuristik ausgewertet werden. Private Direktnachrichten werden hierfür nicht inhaltlich gelesen und nicht in die Sentiment-/Themenanalyse einbezogen.
- Routenberechnungen und Start der Navigation zu einer Party oder entlang eines Chat-Abendplans;
- Einbeziehung von Partys in Chat-Abendpläne (Erstellung, Versand, Routenansicht, Navigation);
- Aufrufe, Überspringen und Verweildauer im Shorts-Feed sowie Likes auf einzelnen Medien (zuordenbar über eine Medienkennung aus Party- und Dateiname);
- per GPS erfasste Aufenthalte an Party-Orten (soweit die Nearby-/Besuchsfunktion greift);
- Zeit- und Ortskontexte (Wochentag, Tageszeitfenster, grobe Geo-Zellen / „Bubbles“ mit einer Zellgenauigkeit von derzeit ca. 5,5 km). Daraus werden kontextspezifische Präferenzen gelernt (z. B. freitags eher nah und klein, sonntags eher fern und groß). Beim Fehlen eines exakten Zellenkontexts kann auf ähnliche Kontexte (gleicher Tag/gleiche Zeit in anderen Zellen bzw. nur Tag) zurückgegriffen werden;
-
anonyme Zweiergruppen (technisch
g0/g1) als weitere Lernbasis neben Zeit und Ort. PartyUp speichert kein biologisches oder soziales Geschlecht und fragt es nicht ab. Jede Nutzerkennung wird anhand vorhandener Nutzer- und Verhaltensdaten (u. a. Konto- und Präferenzmerkmale, gelernte Genre-/Zeit-/Ortssignale) einer von zwei unbenannten Gruppen zugeordnet. Die Gruppen lernen eigene kontextbezogene Präferenzen und Aktivitätsbaselines; bei dünnem persönlichem Profil können sie weich in Ranking, Suche, Bleibedauer-Schätzung, Chat- und Share-Vorschläge einfließen. Ein Wechsel der Zuordnung ist selten und nur bei deutlich abweichendem Muster vorgesehen; beim Accountlöschen entfällt die Zuordnung, die aggregierten Gruppenmuster bleiben ohne Personenbezug bestehen; - Genre-/Stilhinweise aus Party-Namen, Beschreibungen und Medien-Dateinamen im Abgleich mit dem Nutzerverhalten (tokenisierte/aliasierte Merkmale, keine Roh-Chattexte);
- Negativsignale: u. a. Impressionen ohne Folgeinteraktion nach derzeit ca. 3 Tagen sowie angenäherte (Route), aber nicht besuchte Orte nach derzeit ca. 2 Tagen führen zu Vermeidungsgewichten für Partys/Merkmale; niedrige Sterne und Entspeichern wirken ebenfalls negativ;
- Aktivitätsbereitschaft relativ zur persönlichen Baseline (kurz-, mittel-, langfristig) sowie daraus abgeleitete Offenheit für Neues vs. Vertrautes und für Werbung (vgl. § 16.2);
- Situationshinweise aus dem Verhalten und verfügbaren Signalen – insbesondere sozialer Kontext (z. B. allein, mit Freunden, in einer Gruppe, unterwegs/en route anhand von Co-Präsenz, Live-Locations und Routennutzung) und aktuelle Absicht/Ziel (z. B. gezielte Suche für ein Datum, Vergleichen mehrerer Partys, Stöbern, Navigation, eher passives Durchsehen). Diese Ableitungen sind heuristische Klassifikationen auf Basis beobachtbarer Interaktionsmuster; sie stellen keine psychologische Diagnose, kein „Gedankenlesen“ und keine Bewertung der Persönlichkeit dar;
- Beliebtheitskennzahlen je Party (aggregierte Interaktionen) sowie Hinweise aus dem Freundes-/Teilnehmergraphen und Share-Kreisen. Der Freundesgraph wird ausschließlich aus Metadaten privater Chat-Teilnehmerschaften gebildet (wer mit wem einen Direktchat hat / gemeinsame Bekannte); Chat-Nachrichteninhalte privater DMs fließen nicht ein.
Profilfortschreibung: Aus den Ereignissen werden u. a. Affinitäten zu Erstellern, Partys, Tokens/Genres/Sprachen, Tag-/Zeit-/Kontextpräferenzen, Distanz- vs. Bewertungsneigung, Medien- und Mainstream-/Nischenneigung, eigene Sterne, Vermeidungslisten, Impressionen/Annäherungen, Share-Kreis-Hinweise sowie die Zuordnung zu einer anonymen Zweiergruppe mit gruppenbezogenen Kontextmustern fortgeschrieben. Creator-Affinitäten unterliegen einem zeitlichen Abklingfaktor (derzeit ca. 0,997 je Fortschreibungszyklus), damit ältere Präferenzen allmählich an Gewicht verlieren.
Ranking-Funktion (Boost): Beim Aufbau der Umgebungsliste wird je Party ein Score berechnet, der näherungsweise aus persönlicher Passung, normalisierter Party-Beliebtheit und einem Sichtbarkeitsanteil (u. a. Pro) zusammengesetzt wird. Die persönliche Passung berücksichtigt insbesondere Creator-/Party-Affinität, Token-/Genre-Übereinstimmung, eigene Sterne, Zeitplan-Fit, Kontext-Fit (Tag/Zeit/Ort sowie anonyme Zweiergruppe), Freundes-/Kreis-Signale, Vermeidungsabzüge, Novelty- vs. Familiar-Gewichtung aus dem Verhaltensmodell sowie – bei dünnem persönlichem Profil – optional eine Ausgangshypothese aus anonymisierten Präferenzprofilen (§ 18.5). Soft-Präferenzen (z. B. Distanz vs. Bewertung) fließen zusätzlich ein. Sichtbare Karten im Viewport sollen möglichst nicht springen; Umsortierungen betreffen in der Regel außerhalb des sichtbaren Bereichs liegende Einträge. Die angezeigten Sternebewertungen auf Partykarten bleiben unverändert die realen Durchschnittswerte; ein etwaiger Bewertungsaufschlag für Pro-Sichtbarkeit wirkt nur auf die interne Sortiergewichtung (vgl. § 10).
Cross-Feature-Lernen (Shorts ↔ Partys): PartyUp verknüpft Signale aus der digitalen Nutzung (insbesondere Shorts: Aufrufe, Skips, Verweildauer, Medien-Likes) mit Signalen aus dem Party-Kontext in der App und – soweit freigegeben – aus dem realen Partyverhalten (u. a. Speichern, Route/Navigation, Chat-Abendplan, per GPS erfasster Besuch). Daraus entsteht ein Lernkreislauf: Partyverhalten beeinflusst Empfehlungen und Shorts-Ausspielung; Shorts- und App-Interaktionen können umgekehrt die Party-Empfehlungen verbessern. Technisch werden Präferenzsignale domaingetrennt fortgeschrieben (Shorts- vs. Party-Masse/Vertrauen). Beim Ranking einer Funktion fließen aus der jeweils anderen Funktion abgeleitete Präferenzen nur mit einem gedämpften Transfergewicht ein. Dieses Gewicht ist höher, solange in der Ziel-Funktion noch wenig eigene Interaktionen vorliegen (Cold Start / dünnes Profil), und sinkt, sobald dort reale Nutzung zunimmt (derzeitige Systemkonfiguration: Transfer etwa im Bereich von wenigen Prozent bei warmem Ziel-Domain bis maximal etwa der Hälfte der abgeleiteten Affinität bei kaltem Ziel-Domain und warmem Quell-Domain; konkrete Koeffizienten können im Rahmen der Weiterentwicklung angepasst werden). Zusätzlich ist die aus Shorts übertragene Affinität je Party oberseitig begrenzt, damit intensives Scrollen allein die Party-Empfehlungen nicht übermäßig prägt. Für die Sortierung von Shorts bleibt der aus dem Party-Geschmacksprofil abgeleitete Boost ein wesentliches Signal; mit wachsender Shorts-eigener Historie gewinnen medienbezogene Affinitäten (Likes, Skips, Verweildauer) relativ an Gewicht. Maßgeblich bleiben jeweils die realen Interaktionen mit der angezeigten Funktion (Party-Liste bzw. Shorts-Feed); Cross-Feature-Signale dienen der Vorab-Personalisierung und der Verknüpfung von App- und Realweltverhalten, ersetzen aber nicht die direkt beobachtete Nutzung.
Zweck: Personalisierung und Verbesserung der Auffindbarkeit von Partys und Shorts („Was ist für diesen Nutzer genau jetzt, hier, in dieser Situation und mit diesem Ziel relevant – und was folgt plausibel aus dem bisherigen App- und Partyverhalten?“), Messung und Steuerung von Sichtbarkeit/Beliebtheit, Weiterentwicklung der Empfehlungs- und Werbelogik, Missbrauchs- und Qualitätsbeobachtung – nicht die psychologische Analyse der Person und nicht die automatisierte Begründung von Vertragsablehnungen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung für die Bereitstellung der Kernfunktionen „Partys in der Umgebung finden/anzeigen“ und „relevante Shorts ausspielen“ erforderlich ist; im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer relevanten, sicheren und nutzbaren Partyliste und Shorts-Ausspielung sowie an einer möglichst wenig störenden Werbeausspielung). Interessenabwägung: Das Interesse des Verantwortlichen und der Nutzer an relevanten Empfehlungen (einschließlich der Verknüpfung von App- und Realwelt-Signalen) überwiegt regelmäßig das Interesse an vollständiger Unterlassung der Sortier-/Transferlogik, weil ohne Ranking und ohne begrenztes Cross-Feature-Lernen die Kernfunktion der Plattform erheblich beeinträchtigt wäre und die Verarbeitung auf plattformbezogene Interaktionssignale beschränkt ist (keine Auswertung privater DM-Inhalte, keine Rechtsfolgen i. S. v. Art. 22 DSGVO). Soweit lokale Kennungen im Endgerät für die Zuordnung von Interaktionsmeldungen gespeichert werden, gilt ergänzend § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG.
Speicherdauer: Event-Historie und personenbezogene Taste-Profile grundsätzlich bis zur Kontolöschung bzw. bis zur Anonymisierung/Bereinigung (§§ 21.2, 23). Party-Beliebtheits- Aggregate ohne Personenbezug können darüber hinaus fortbestehen. Share-Zuordnungen: siehe oben (derzeit ca. 14 Tage).
Widerspruch: Gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können Sie nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen (vgl. § 27.1). Praktisch können Sie Interaktionen reduzieren (z. B. GPS aus, keine Shares/Kommentare), unter Einstellungen → Werbung die personalisierte Werbeausspielung deaktivieren, Werbefrei/Pro nutzen sowie Ihr Konto löschen; bereits gebildete aggregierte, nicht mehr personenbeziehbare Beliebtheits- bzw. Marktkennzahlen sowie vollständig anonymisierte Präferenzprofile (§ 18.5) können erhalten bleiben. Der Schalter „Personalisierte Werbung“ schränkt nur die Werbeausspielung ein, nicht die Partylisten-Personalisierung. Zur Bleibedauer-Schätzung vgl. gesondert § 18.6.
18.5 Anonymisierte Präferenzprofile (Erfahrungsschatz)
Funktion der Verarbeitung: Parallel zum persönlichen Nutzer-/Geschmacksprofil (§ 18.4) unterhält PartyUp einen vom Account getrennten Speicher vollständig anonymisierter Präferenzprofile („Erfahrungsschatz“). Dessen technische Funktion besteht darin, wiederkehrende Verhaltensmuster ohne Personenbezug zu verdichten und bei neuen oder dünn profilierten Nutzern als bloße Ausgangshypothese für die persönliche Sortierlogik zu verwenden – nicht als feste Zuordnung und nicht als Identitätsersatz.
Inhalt / Anonymisierungsmaßnahmen: Die Profile enthalten keine personenbezogenen Daten und keine Kennungen, die einen Rückschluss auf eine konkrete Person, einen Account, eine Party-ID, eine Ersteller-ID, präzise Geo-Zellen oder sonstige Identifikatoren ermöglichen. Gespeichert werden ausschließlich aggregierte Muster (z. B. relative Genre-/Stilgewichte, Wochentags- und Tageszeitpräferenzen, grobe Präferenzen zu Entfernung vs. Bewertung, Medienaffinität, Mainstream- vs. Nischenneigung, Größenpräferenzen). Technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung der Reidentifikation umfassen insbesondere: Verzicht auf Nutzer-/Party-/Creator-/Geo-Kennungen, Begrenzung der Merkmalsmenge auf aggregierte Gewichtungen, getrennte Speicherung vom Account- und Taste-Store sowie keine Speicherung des Beitrags-Ursprungs nach Übernahme.
Aufbau und Matching: Die anonymisierten Profile werden bereits während der normalen Nutzung fortlaufend aufgebaut und weiterentwickelt – nicht erst bei einer Kontolöschung. Beiträge aus dem persönlichen Profil in den Erfahrungsschatz unterliegen einer systemseitigen Abkühlzeit (derzeit ca. 8 Minuten zwischen Beiträgen), um Mehrfachschreibungen zu begrenzen. Erkennt PartyUp bei einem aktuellen Nutzer Verhaltenssignale, die einem bestehenden anonymisierten Profil hinreichend ähneln (Ähnlichkeitsmaß, derzeit Cosinus-Ähnlichkeit mit einer Mindestschwelle von ca. 0,72, und nur bei noch dünnem persönlichem Profil), kann dieses Profil als Ausgangshypothese in die Ranking-Berechnung (§ 18.4) einfließen. Es wird nicht unverändert übernommen: Das persönliche Nutzerprofil lernt anschließend weiterhin selbstständig anhand des tatsächlichen Verhaltens. Zwei Nutzer können mit demselben anonymisierten Profil starten und sich danach völlig unterschiedlich entwickeln. Abweichungen vom Hypothesenbild fließen wiederum anonymisiert in die Weiterentwicklung des Erfahrungsschatzes ein. Bei Kontolöschung kann vor dem Entfernen des persönlichen Profils ein letzter anonymer Beitrag erfolgen; danach entfällt jeder Bezug zum gelöschten Account (§ 23).
Zweck: schnellere und effizientere Einschätzung neuer oder wenig bekannter Nutzer („Cold Start“), Reduktion wiederholter Vollberechnungen aus Einzelverhalten, Verbesserung der Empfehlungsqualität sowie langfristiger Erhalt anonymisierter Lernerfahrung unabhängig von einzelnen Accounts – ohne Gleichmachung aller Nutzer und ohne Identitätsbezug.
Rechtsgrundlage / personenbezogener Charakter: Soweit die gespeicherten Präferenzprofile tatsächlich anonymisiert sind und keine Reidentifikation einer natürlichen Person ermöglichen, unterliegen sie nicht dem Anwendungsbereich der DSGVO für personenbezogene Daten (vgl. Erwägungsgrund 26 DSGVO). Die vorgeschaltete Ableitung aus Verhaltensdaten am persönlichen Profil richtet sich nach § 18.4 (dort Art. 6 Abs. 1 lit. b und/oder lit. f DSGVO). Sollte im Einzelfall eine Reidentifikation technisch möglich werden, wären die betroffenen Datensätze wieder als personenbezogen zu behandeln; der Verantwortliche trifft die oben genannten Maßnahmen, um dies zu vermeiden.
Speicherdauer: Die anonymisierten Präferenzprofile können dauerhaft als Bestandteil des allgemeinen Lernsystems bestehen bleiben, auch wenn das ursprüngliche Nutzerkonto gelöscht wird (vgl. § 21.2, § 23). Sie enthalten dann keine Information mehr darüber, von welchem Nutzer das ursprüngliche Verhalten stammte.
Widerspruch / Auskunft: Da anonymisierte Daten keinen Personenbezug haben, bestehen diesbezüglich keine Auskunfts- oder Löschansprüche nach Art. 15/17 DSGVO hinsichtlich einzelner Profil-Einträge. Gegen die personenbezogene Personalisierung am Nutzerkonto bleibt § 27.1 unberührt.
18.6 Vorhersage der voraussichtlichen Bleibedauer
Funktion der Verarbeitung: Soweit ein Nutzer GPS-Präsenz teilt und Chatpartner die Mitteilung nahegelegener Partys nicht deaktiviert haben, kann PartyUp diesen Partnern in einer Liste anzeigen, wer sich gerade an einer bestimmten Party aufhält (Profilbild bzw. Anfangsbuchstabe, Benutzername). Anstelle der bisherigen Anwesenheitsdauer weist die Liste eine geschätzte Rest-Bleibedauer aus (Formulierung sinngemäß: „voraussichtlich noch [Dauer] vor Ort“). Die Schätzung ist eine automatisierte, heuristische Prognose. Sie entfaltet keine rechtliche Wirkung und begründet keine Verpflichtung, tatsächlich so lange zu bleiben (vgl. § 25).
Empfänger / Sichtbarkeit: Die Liste und die Schätzung sind nicht öffentlich. Sie werden nur angemeldeten direkten Chatpartnern („Freunden“) angezeigt, die die jeweilige Party-Freundesliste öffnen, und nur soweit der Betroffene Präsenz teilt (GPS an, Nearby-Mitteilung im Chat nicht aus, kein Geheimmodus, keine beidseitige Blockade, frische Präsenzdaten). Inhalte privater Direktnachrichten werden nicht gelesen und nicht in die Schätzung einbezogen.
Eingangsdaten und Logik (derzeitige Systemkonfiguration): Das Modell mischt nutzer-, orts- und zeitbezogene Durchschnittsbleibedauern mit Kontextfaktoren und gelernten Gewichten. Es kann insbesondere folgende beobachtbare Signale verwenden:
- persönliche durchschnittliche Bleibedauer insgesamt sowie an diesem Ort, an diesem Wochentag und in diesem Tageszeitfenster;
- durchschnittliche Bleibedauer der anonymen Zweiergruppe zu vergleichbarer Zeit (aggregiert, ohne Geschlechtsbezeichnung);
- durchschnittliche Bleibedauer aller Nutzer an diesem Ort bzw. zu vergleichbarer Zeit (aggregiert);
- Aktivitätsniveau von Ort und Zeit (u. a. aktuelle Kopfzahl vor Ort, typische Kopfzahl, Stoßzeiten der App-Nutzung);
- Anreiseweg zur aktuellen Party, soweit aus vorhandenen Interaktionssignalen ableitbar (z. B. kürzliche Routen-/Navigationsnutzung, Chat-Abendplan, Share oder gemeinsames Eintreffen mit Freunden; andernfalls „ohne erkennbaren Anlass“);
- sozialer Kontext (allein, mit Freunden, in einer Gruppe) anhand von Co-Präsenz;
- Posting-Aktivität vor Ort (Anzahl eigener Party-Kommentare und Erlebnis-Uploads seit Ankunft);
- ob und wie viele Freunde sich der Party nähern (kürzliche Route/Plan oder GPS-Position im Annäherungsbereich, derzeit typischerweise ca. 0,55–3,2 km, ohne selbst „auf der Party“ zu sein);
- voraussichtliche Restzeit bereits anwesender Freunde (zweite Schätzstufe, um gegenseitige Abhängigkeit zu begrenzen);
- verbleibende Zeit bis zum Ende des aktuellen oder nächsten Zeitplanfensters der Party;
- bereits verstrichene Anwesenheitsdauer (wer länger da ist als zunächst angenommen, wird nicht auf null gesetzt, sondern vorsichtig verlängert).
Die Einzelwerte werden gewichtet gemittelt und mit Kontextfaktoren multiplikativ angepasst. Fehlende Werte werden durch neutrale Vorannahmen ersetzt (Cold Start, derzeit typischerweise eine Basisbleibedauer in der Größenordnung von ca. 45–180 Minuten je nach Tageszeit und Wochenende). Die angezeigte Restzeit ist nach unten und oben begrenzt (derzeit typischerweise mindestens ca. 5 Minuten, höchstens ca. 8 Stunden).
Lernen / Fortschreibung: Beim Verlassen einer Party (oder beim Wechsel zu einer anderen) wird die tatsächliche Aufenthaltsdauer gespeichert, sofern sie eine Mindestschwelle erreicht und eine Obergrenze nicht überschreitet (derzeit typischerweise ca. 4 Minuten bis ca. 16 Stunden; kürzere GPS-Jitter und extrem lange Fehlstände werden verworfen). Das Modell vergleicht Vorhersage und Wirklichkeit, schreibt Mittelwerte (auch mit stärkerem Gewicht jüngerer Aufenthalte) fort und passt persönliche sowie – langsamer – globale Gewichte und einen Bias an. Pro Nutzer wird eine begrenzte Historie abgeschlossener Aufenthalte vorgehalten (derzeit bis zu ca. 40 Einträge mit Dauer, Vorhersagefehler, Anreiseweg und Sozialmodus, ohne Chattexte). Während eines laufenden Aufenthalts kann in größeren Abständen (derzeit ca. 5 Minuten) ein interner Schätz-Schnappschuss an der Präsenz gespeichert werden, damit das Lernen den zuletzt gezeigten Stand kennt.
Zweck: Freunden eine alltagsnahe Orientierung zu geben, wie lange jemand voraussichtlich noch vor Ort ist; Verbesserung der Schätzqualität über die Zeit; keine Überwachung außerhalb geteilter GPS-Präsenz, keine Bewertung der Persönlichkeit und keine Entscheidung über Zugang, Preise oder Vertragsabschlüsse.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Anzeige der Freundespräsenz einschließlich einer Restzeit-Schätzung zur vertraglich angebotenen Social-/GPS-Funktion gehört; im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer nützlichen, auf bereits geteilte Präsenz beschränkten Orientierung für Chatpartner). Die zugrunde liegende GPS-Erhebung setzt die Freigabe auf dem Endgerät voraus (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 Abs. 1 TDDDG, vgl. § 14.1). Interessenabwägung: Die Schätzung wird nur Partnern gezeigt, die die Anwesenheit ohnehin sehen dürfen; sie verwendet keine privaten Chattexte; sie ist als Schätzung gekennzeichnet und ohne Rechtsfolge. Das Interesse an dieser Orientierung überwiegt regelmäßig das Interesse an vollständiger Unterlassung, zumal die Funktion durch GPS-Aus, Nearby-Aus, Geheimmodus, Blockade oder Kontolöschung abgeschaltet werden kann.
Speicherdauer: Personenbezogene Bleibedauer-Profile, Gewichte, Bias und die begrenzte Aufenthaltshistorie bis zur Kontolöschung bzw. Bereinigung (§§ 21.2, 23). Laufende Präsenz-Schnappschüsse nur für die Dauer des aktuellen Aufenthalts. Aggregierte Orts-/Globalmittel ohne Nutzerkennung können darüber hinaus fortbestehen und erlauben dann keinen Rückschluss auf den gelöschten Account.
Widerspruch und Steuerung: Gegen die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützte Schätzung können Sie nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen (vgl. § 27.1). Praktisch unterbleibt die Anzeige Ihrer Person in der Freundesliste, wenn GPS aus ist, die Nearby-Mitteilung im Chat deaktiviert ist, der Geheimmodus aktiv ist, eine Blockade besteht oder Sie den Party-Ort verlassen. Mit der Kontolöschung entfällt das personenbezogene Bleibedauer-Profil.
Richtigkeit: Die angezeigte Dauer ist eine Schätzung und kann von der tatsächlichen Bleibedauer abweichen. Sie begründet keine Aussage über Absichten, Gesundheit oder Persönlichkeit und keine Pflicht, den Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen.
18.7 Nutzerwünsche und Vorschläge (Produktfeedback)
Auf der Startseite können Nutzer durch Tippen auf die Markenschrift „PartyUp“ oben links (je nach Darstellung und Schriftart oft als „PARTYUP“ lesbar) ein Dialogfenster Wunsch öffnen. Dort können sie persönliche Ideen, Verbesserungsvorschläge und Wünsche als Freitext (derzeit bis zu 2.000 Zeichen) absenden. Verarbeitet werden der eingegebene Text, ein Zeitstempel der Absendung sowie – bei angemeldeten Nutzern – die interne Nutzer-ID und der Benutzername; ohne Anmeldung kann der Eintrag anonym abgesendet werden.
Zweck: Entgegennahme persönlicher Vorschläge und Produktideen; Auswertung durch den Betreiber; Ausgabe in der geschützten Statistik-Schnittstelle /api1 unter „Userfeedback:“ (vgl. § 18.2).
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an nutzerorientierter Weiterentwicklung); soweit der Eintrag freiwillig und ohne Anmeldung abgesendet wird, zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (freiwillige Mitteilung).
Speicherdauer: Einträge werden serverseitig dauerhaft gespeichert und bei jedem gültigen /api1-Abruf vollständig unter „Userfeedback:“ mit ausgegeben, bis sie vom Verantwortlichen gelöscht werden. Eine Löschung einzelner Einträge durch Nutzer ist derzeit nicht als Self-Service vorgesehen; Betroffenenrechte nach § 27 bleiben unberührt.
§ 19 Empfänger und Drittanbieterdienste
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine Rechtsgrundlage besteht, Sie eingewilligt haben oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Im Rahmen von PartyUp können insbesondere folgende externe Stellen personenbezogene bzw. technische Daten erhalten:
19.1 Zahlungsdienstleister (Rapyd)
Rapyd Europe UAB bzw. verbundene Unternehmen – Abwicklung von Abonnements und Einmalzahlungen über die in PartyUp eingebettete Checkout-Oberfläche (Rapyd Checkout Toolkit), einschließlich optionaler Verfahren wie Apple Pay, Google Pay, Amazon Pay, Klarna, Link, PayPal oder SEPA sowie Speicherung von Zahlungsmethoden für Werbeabrechnungen (vgl. § 15). Kartendaten werden in Rapyd-Komponenten verarbeitet und nicht dauerhaft bei PartyUp gespeichert. Weitere Informationen: Datenschutzhinweise von Rapyd.
19.2 E-Mail-Versand (eigener SMTP-Server)
Versand von E-Mails zur Passwortwiederherstellung über den eigenen SMTP-Server des Betreibers unter der Domain partyup.pro (Absender noreply@partyup.pro; TLS/SMTPS bzw. STARTTLS; vgl. § 7.1, § 16.4). Antworten an diese Adresse werden nicht erwartet bzw. nicht ausgewertet. Werbe-Abrechnungsmails werden nicht versendet. Ein Drittanbieter-Mailversanddienst (z. B. ehemalig Brevo/Sendinblue) wird nicht eingesetzt.
19.3 Adressdienste (OpenStreetMap-Ökosystem)
- Photon (photon.komoot.io): Gebiets- und Adressvorschläge zur Orientierung auf der Karte sowie bei der Ortssuche für Abendpläne in Chats; Übermittlung der Suchanfrage.
- Nominatim (nominatim.openstreetmap.org): Reverse-Geocodierung für die automatische Sprachzuordnung; Übermittlung von Koordinatenangaben.
- OpenStreetMap-Kacheln: Darstellung der Standort- und Routenkarten; technisch übliche Abrufdaten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erforderlichkeit für korrekte Party-Ortsangaben, Chat-Abendpläne / Sprachfunktion) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter.
19.4 Schriftarten (Google Fonts)
Zur Darstellung von Schriftarten kann eine Verbindung zu Servern von Google (fonts.googleapis.com / fonts.gstatic.com) aufgebaut werden. Dabei können insbesondere IP-Adresse und Browserinformationen an Google übermittelt werden. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (einheitliches, funktionsfähiges Erscheinungsbild) bzw. – je nach Einbindungskonzept – Einwilligung. Empfohlen wird dem Betreiber eine datensparsame Selbsthosting-Variante der Fonts.
19.5 STUN-Server für WebRTC (Google)
Für die Verbindungsherstellung bei Anrufen und bei Livekameras können STUN-Server von Google (stun.l.google.com / stun1.l.google.com) genutzt werden. Dabei können IP-Adressen und technische Verbindungsdaten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
19.6 CDN-Skripte (jsQR, ZXing, Leaflet)
Für die Erkennung von QR-Codes und Barcodes (Chat-Scan sowie klickbare Codes in Shorts) können Skripte von einem CDN (cdn.jsdelivr.net, u. a. jsQR und ggf. ZXing) nachgeladen werden. Für die Routenkarte kann Leaflet über ein CDN (unpkg.com) geladen werden. Dabei entstehen technisch übliche Verbindungsdaten (insbesondere IP-Adresse). Die Auswertung der Shorts-Frames erfolgt lokal im Browser; erkannte Links/Codes werden erst nach Nutzerklick in einer externen App bzw. im Browser geöffnet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
19.7 Externe Party-Links
Wenn Nutzer externe Links zu Partys hinterlegen, kann der Server Erreichbarkeitsprüfungen gegenüber dem Zielsystem durchführen. Dabei werden technische Abrufdaten erzeugt. Inhalte und Datenschutzpraxis der Zielseiten unterliegen nicht dem Verantwortlichen von PartyUp.
19.8 Karten- und Routingdienste
Für die Routenansicht zu einer Party sowie für Abendrouten aus Chat-Plänen werden Kartendaten und Routingdienste genutzt. Dabei können der aktuelle Geräte-Standort (nach Freigabe) sowie Zielkoordinaten (Party oder Stopps eines Abendplans) an folgende Dienste übermittelt werden:
- OpenStreetMap-Kacheln: Darstellung der Weltkarte und von Standort-Kartenausschnitten in Chats; technisch übliche Abrufdaten (insbesondere IP-Adresse).
- Valhalla / FOSSGIS OSRM (openstreetmap.de): Berechnung von Routen für Auto (zeitlich optimiert) sowie Fahrrad und Fußweg (kürzester Weg); bei Abendplänen auch Mehrpunkt-Routen zwischen mehreren Stopps.
- Transitous / MOTIS: Berechnung von Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
In der Routenkarte können – nach Freigabe des Geräte-Standorts – Turn-by-Turn-Navigation mit Sprachansagen genutzt werden; dabei verarbeitet PartyUp lokal Maneuver- und Positionsdaten. Dreifachklick auf der Karte führt zur Pro-Seite; es werden dabei keine zusätzlichen personenbezogenen Daten übermittelt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Routenfunktion) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO / § 25 TDDDG für den Zugriff auf den Geräte-Standort. Der Standort wird für die Routenberechnung an den PartyUp-Server und von dort an den jeweiligen Routingdienst übermittelt; eine dauerhafte Speicherung des Nutzer-Standorts auf dem PartyUp-Server erfolgt im Rahmen der reinen Routenfunktion nicht (anders bei GPS-Präsenz für Chat-Mitteilungen, vgl. § 14.1).
19.9 Statistik-API-Abrufende
Berechtigte Inhaber des tagesabhängigen API-Schlüssels erhalten über /api1 aggregierte Betriebsstatistiken sowie die gesetzlich aufzubewahrenden Datensätze. Diese Empfänger dürfen die erhaltenen Daten dauerhaft speichern (§ 18.2). Rechtsgrundlage der Übermittlung: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, soweit aufbewahrungspflichtige Inhalte betroffen sind.
19.10 Behörden und Rechtsdurchsetzung
Eine Weitergabe an Behörden oder Dritte kann erfolgen, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) oder zur Rechtsverteidigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) erforderlich ist.
19.11 Maschinelle Übersetzung von Party-Inhalten (Google / MyMemory)
Zur Anzeige von Party-Texten (insbesondere Beschreibungen) in der gewählten Oberfläche-Sprache
des Betrachters kann PartyUp Textausschnitte nutzergenerierter Inhalte über die Schnittstelle
/api/content-translate an externe Übersetzungsdienste übermitteln. Primär wird der
Übersetzungsendpunkt von Google (Client „gtx“) genutzt; bei Ausfall, Fehlern oder
Überlastung kann hilfsweise MyMemory (api.mymemory.translated.net) eingesetzt
werden. Übermittelt werden der zu übersetzende Text (ggf. gekürzt) sowie die Zielsprache; die
Anbieter erhalten dabei technisch übliche Verbindungsdaten (insbesondere IP-Adresse des
PartyUp-Servers). Party-Namen werden nicht maschinell übersetzt.
Übersetzungsergebnisse können serverseitig in einem Cache (derzeit Datei
contentTranslateCache.json) unter einem aus Text und Zielsprache abgeleiteten
Schlüssel vorgehalten werden, um wiederholte Abrufe zu vermeiden. Der Cache dient der
Funktionsfähigkeit und Performance; er ist nicht als persönliches Nutzerprofil ausgestaltet.
Zweck: Verständliche Darstellung bereits veröffentlichter Party-Angaben in der
Sprache des Betrachters.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. Art. 6
Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen an einer mehrsprachigen Nutzung der
Plattform).
Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise der jeweiligen Anbieter. Soweit eine Verarbeitung in
Drittländern erfolgt, vgl. § 20.
§ 20 Drittlandtransfer
Soweit Dienste mit Sitz bzw. Serverstandort außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingesetzt werden (insbesondere Rapyd, Google-Dienste einschließlich Übersetzungs- und Schrift-/STUN-Dienste, MyMemory sowie ggf. CDN-Anbieter je nach Verarbeitungsort), kann ein Transfer in Drittländer stattfinden. Ein solcher Transfer erfolgt nur, sofern die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO vorliegen (z. B. Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DSGVO oder geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO, einschließlich Standardvertragsklauseln).
Der Betreiber hat die konkret genutzten Transfermechanismen und – soweit erforderlich – ergänzende Maßnahmen zu dokumentieren und auf Anfrage offenzulegen.
§ 21 Speicherdauer und Löschkonzepte
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Im Einzelnen gilt insbesondere:
21.1 Gesetzliche Aufbewahrungspflicht (HGB, AO, GoBD)
Der Verantwortliche ist verpflichtet, bestimmte Unterlagen und Daten zu dokumentieren und aufzubewahren. Dies betrifft insbesondere:
- Zahlungs- und Abrechnungsnachweise (Pro-Abo, Werbefrei-Abo, Party-Veröffentlichungsgebühren, Werbeabrechnungen), einschließlich Betrag, Währung, Zeitpunkt, Rapyd-Referenzen und zugehöriger Nutzer-/Objektkennungen;
- Vertrags- und Statusnachweise zu Abonnements und Werbezahlungsanlagen (Aktivierung, Deaktivierung, Setup von Zahlungsmethoden);
- die unter der Kennzeichnung „Gesetzlich aufzubewahrende Daten“ geführten und bei jedem /api1-Abruf ausgegebenen Datensätze;
- die dauerhaft archivierten vollständigen /api1-Antworten, soweit sie aufbewahrungspflichtige oder dokumentationsrelevante Inhalte enthalten oder als Teil der Geschäftsdokumentation geführt werden.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 257 HGB, § 147 AO und den GoBD; ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Rechtsverteidigung, Nachweisbarkeit, Betriebsdokumentation).
Speicherdauer: mindestens für die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist (handelsrechtlich typischerweise zehn Jahre; steuerrechtlich nach Maßgabe des § 147 AO derzeit typischerweise acht bzw. zehn Jahre je Unterlagenart), beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlage entstanden ist bzw. der letzte Eintrag gemacht wurde; darüber hinaus, solange die Aufbewahrung zur Erfüllung rechtlicher Pflichten oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Eine vorzeitige Löschung auf Verlangen der betroffenen Person unterbleibt, soweit Art. 17 Abs. 3 lit. b und/oder lit. e DSGVO entgegensteht.
Diese Daten werden serverseitig verschlüsselt (AES-256-GCM) in einem gesonderten dauerhaften Speicher geführt. Bei jedem erfolgreichen Abruf von /api1 werden sämtliche gespeicherten Datensätze unter „,Gesetzlich aufzubewahrende Daten:“ mit ausgegeben. Der Abrufende darf sie dauerhaft speichern (§ 18.2).
21.2 Übrige Speicherdauern
- Benutzerkonto: bis zur Löschung des Accounts durch den Nutzer bzw. bis zur Löschung durch den Verantwortlichen aus berechtigtem Grund; einschließlich optionaler Konto-E-Mail und Geheimmodus-Status;
- Passwort-Wiederherstellungscodes: nur kurzzeitig bis zur erfolgreichen Nutzung oder bis zum Ablauf der Gültigkeitsfrist;
- Partys und zugehörige Medien: bis zur Löschung der Party / des Accounts des Erstellers, soweit nicht andere Nutzerbezüge entgegenstehen; einschließlich Highlight-Medien aus der Livebildanalyse (§ 9a.3);
- Livekamera-Konfiguration: Verbindungsstatus und Verbindungsweg je Kamera serverseitig an der Party, bis der Party-Betreiber die Kamera im Formular trennt, sich abmeldet oder die Party bzw. das Konto gelöscht wird (§ 9a.1);
- Livekamera-Wiederverbinden (lokal): Kennzeichen zu Fortführung, Verbindungsweg und Gerätekennung im localStorage/sessionStorage des Browsers, bis zur Trennung, Abmeldung oder Löschung durch den Nutzer im Browser (§ 9a.1, § 17.3);
- Livekamera-Signalisierung: nur vorübergehend im Arbeitsspeicher; entfällt mit Trennung, Abmeldung, Timeout der Livekamera bzw. Serverneustart (§ 9a.1);
- Liveanalyse-Stichproben und Auslastungskennzahlen: zweckgebunden für die relative Auslastungs-/Stimmungsanzeige und Höhepunkterkennung, bis zur Löschung der Party bzw. des Betreiberkontos oder bis zur Deaktivierung der Analyse, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (§ 9a.3);
- Chatnachrichten und Medien: bis zur Löschung des Chats bzw. einzelner Nachrichten oder bis zur Kontolöschung nach Maßgabe von § 23; Abendpläne inkl. Stopplisten unterliegen derselben Regel;
- Planungshistorie für Chat-Abendpläne: begrenzte serverseitige Historie (derzeit bis zu 16 Einträge pro Chat/Ort/Dauer-Kombination) zur Variation wiederholter Pläne; keine dauerhafte Speicherung über den Funktionszweck hinaus;
- Kommentare: grundsätzlich für die Dauer des Bestehens der zugehörigen Party; nach Kontolöschung Anonymisierung statt Inhaltslöschung (§ 23);
- Bewertungen: solange die Party besteht; accountbezogene Bewertungen werden bei Kontolöschung entfernt; Gastbewertungen können erhalten bleiben;
- Zuletzt bekannter Nutzerstandort: serverseitig am Konto, bis er durch einen neueren Standort ersetzt oder bei Kontolöschung entfernt wird; für Nearby-Funktionen gelten zusätzlich Fristen (derzeit bis zu 24 Stunden Frische);
- GPS-Präsenzdaten (Party-Bezug): nur solange für Nearby-Funktionen benötigt, längstens für einen begrenzten Zeitraum (derzeit bis zu 24 Stunden), danach Bereinigung; interne Schätz-Schnappschüsse nur für die Dauer des laufenden Aufenthalts;
- Bleibedauer-Modell (personenbezogen): Mittelwerte, Gewichte, Bias und begrenzte Aufenthaltshistorie (derzeit bis zu ca. 40 Einträge) bis zur Kontolöschung bzw. Bereinigung (§ 18.6, § 23); aggregierte Orts-/Globalmittel ohne Nutzerkennung können länger fortbestehen;
- kontobezogene Medien-Darstellungsfilter: CSS-Filter nur für die eigene Ansicht auf der Party-Detailseite, bis der Nutzer sie zurücksetzt, die Party entfällt oder das Konto gelöscht wird; eingebrannte Erlebnis-Filter sind Teil der Mediendatei und folgen der Speicherdauer der Party-Medien;
- Private Erlebnis-Entwürfe: bis zur Löschung durch den Nutzer, bis zur Überschreitung der kontobezogenen Höchstzahl (derzeit bis zu 80 Entwürfe; älteste werden entfernt) oder bis zur Kontolöschung; zugehörige Dateien werden mit dem Entwurf entfernt;
- Gespeicherte Shorts (Merkliste): kontobezogene Verweise bis zum Entfernen durch den Nutzer, bis das zugrunde liegende Medium bzw. die Party entfällt oder bis zur Kontolöschung;
- Übersetzungscache: zweckgebunden und begrenzt (obergrenzenbasiert / bei Bereinigung), längstens solange für die Übersetzungsfunktion erforderlich; kein Anspruch auf dauerhafte Vorhaltung einzelner Einträge;
- Abo-/Zahlungsmetadaten: am Konto für die Laufzeit des Abos bzw. bis zur Löschung; gesetzlich aufbewahrungspflichtige Zahlungs- und Vertragsnachweise darüber hinaus gemäß § 21.1 (auch nach Kontolöschung);
- Werbedaten und Promo-Medien: bis zur Löschung der jeweiligen Kampagne / des Mediensatzes bzw. bis zur Kontolöschung, soweit technisch vorgesehen; Zahlungsnachweise sowie gesetzlich aufbewahrungspflichtige Datensätze gemäß § 21.1 länger;
- Aktivitäts-/Nutzungsdauerdaten: serverseitig für die Bildung aggregierter Kennzahlen; tagesbezogene und kumulierte Werte können für die Dauer des Betriebs bzw. bis zur Löschung/Anonymisierung der zugehörigen Kennung fortgeschrieben werden; die im Browser gespeicherte Aktivitätskennung kann der Nutzer jederzeit lokal löschen;
- Interaktions-/Personalisierungsdaten (Engagement / Verhaltensmodell): Event-Einträge und daraus gebildete Geschmacks-, Kontext- und Verhaltensprofile solange für Ranking, Werbeentscheidung und Betrieb erforderlich, in der Regel bis zur Kontolöschung bzw. bis zur Anonymisierung/Bereinigung; Share-Zuordnungen (welcher Freund welchen Link geteilt hat) typischerweise für einen begrenzten Zeitraum (derzeit bis zu ca. 14 Tage) für die Zuordnung von Öffnungen/Reaktionen, danach ohne diese Zuordnung fortbestehende aggregierte Kreis-/Beliebtheitssignale möglich; Kommentar-Auswertungen werden bei Bedarf aus den vorhandenen Kommentarthreads aktualisiert; aggregierte Markt-/Dauer-/Creative-Kennzahlen der Werbelogik können ohne Personenbezug länger vorgehalten werden;
- Anonymisierte Präferenzprofile (Erfahrungsschatz): dauerhaft bzw. für die Dauer des Betriebs, da sie keinen Personenbezug enthalten und vom Account getrennt gespeichert werden (vgl. § 18.5); sie werden bei Kontolöschung nicht gelöscht;
- API-Zwischenstände (Statistik-Puffer): nur bis zum nächsten gültigen Abruf der Statistik-Schnittstelle, danach Löschung des Puffers (§ 18.3); die übermittelte Gesamtantwort einschließlich gesetzlich aufzubewahrender Daten wird dauerhaft archiviert (§§ 18.2, 21.1);
- Gesetzlich aufzubewahrende Daten und /api1-Archiv: dauerhaft bzw. mindestens für die gesetzliche Frist gemäß § 21.1; keine Löschung allein wegen Kontolöschung;
- Sitzungsdaten: absolute Höchstlaufzeit der Anmeldung bis zu 7 Tage ab Login bzw. bis Logout; Cookie- und Serversitzung entsprechend (§ 17.1);
- Anruf-Signalisierung: nur vorübergehend im Arbeitsspeicher; endet mit Beendigung/Timeout des Anrufs bzw. Serverneustart;
- Server-Logs: abhängig von der Betriebskonfiguration; Empfehlung: kurze, zweckgebundene Aufbewahrung.
§ 22 Sicherheit der Verarbeitung
Der Verantwortliche trifft gemäß Art. 32 DSGVO angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere:
- Passwortspeicherung als kryptographischer Hash (derzeit bcrypt); Klartextpasswörter werden nicht dauerhaft gespeichert;
- Session-Cookie mit HTTP-only-Flag (und Secure in Produktionsumgebungen mit HTTPS), SameSite=Lax, absolute Sitzungshöchstlaufzeit (§ 17.1);
- Zugriffsbeschränkungen auf bestimmte Funktionen für angemeldete Nutzer (serverseitige Auth-Middleware);
- Zugangsschutz der Statistik-Schnittstelle mittels tagesabhängigem API-Schlüssel;
- serverseitige Validierung von Eingaben und Upload-Beschränkungen (Dateityp/-größe);
- Zahlungsabwicklung über einen spezialisierten Zahlungsdienstleister (Rapyd); Kartendaten verbleiben beim Zahlungsdienstleister;
- Verschlüsselung gesetzlich aufzubewahrender Datensätze und /api1-Archive (AES-256-GCM);
- anwendungsseitige Firewall-/Schutzmaßnahmen im PartyUp-Servercode gegen missbräuchliche Netzwerkanfragen. Funktion: Die Anwendung setzt Security-Header (u. a. über Helmet/CSP), Ratenbegrenzungen (derzeit u. a. globale Limits in der Größenordnung von ca. 600 Anfragen / 15 Minuten, API-Limits ca. 240 / 5 Minuten, Auth-Limits ca. 40 / 15 Minuten), Blockaden typischer Angriffs-/Scanner-Pfade und User-Agents, Begrenzung von Anfragegröße und Verbindungs-Timeouts sowie temporäre IP-Sperren im Arbeitsspeicher bei wiederholtem Missbrauch (derzeit ca. 25 Verstöße → Sperre für ca. 1 Stunde; lokale Entwicklungsumgebungen können ausgenommen sein). Diese Maßnahmen laufen mit der Anwendung und ersetzen keine gesonderte Betriebssystem- oder Netzwerk-Hardware-Firewall. IP-Adressen werden hierfür nur so lange vorgehalten, wie für die Raten-/Sperrlogik erforderlich (In-Memory, nicht als dauerhaftes Ban-Archiv).
Trotz Maßnahmen kann keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Nutzer sollten starke, einzigartige Passwörter verwenden und Zugangsdaten vertraulich behandeln.
§ 23 Kontolöschung; Anonymisierung von Kommentaren
Nutzer können ihr Konto über die in der Anwendung vorgesehene Löschfunktion unwiderruflich löschen (angemeldet insbesondere über den Dialog „Account löschen“ auf der Startseite). Funktion der Verarbeitung: Die Löschroutine führt serverseitig eine festgelegte Bereinigungsfolge aus, um accountbezogene personenbezogene Daten zu entfernen oder – soweit für die Integrität fortbestehender öffentlicher Diskussionsstände erforderlich – zu anonymisieren, und zugleich gesetzlich aufbewahrungspflichtige sowie bereits anonymisierte Aggregate zu erhalten.
Geheimmodus als reversible Alternative im Lösch-Dialog: Im selben Dialog wird vor der endgültigen Löschung auf den Geheimmodus hingewiesen und ein Schalter angeboten (vgl. § 8). Aktiviert der Nutzer den Schalter, wird ausschließlich der Geheimmodus-Status am Konto gesetzt (sichtbarkeitsbezogene Filter wie in § 8); der Dialog wird geschlossen, die übrigen Nutzungsfunktionen bleiben für den Nutzer verfügbar. Es findet keine Kontolöschung und keine Bereinigungsfolge dieses Paragraphen statt. Deaktivieren lässt sich der Geheimmodus über denselben Schalter im erneut geöffneten Dialog sowie in den Einstellungen.
Zweistufige Bestätigung der Löschung: Die unwiderrufliche Kontolöschung ist technisch an eine zweistufige Bestätigung im Lösch-Dialog gebunden. Beim ersten Betätigen des Buttons „Account löschen“ wird die Löschung nicht ausgeführt; stattdessen wird der Hinweisbereich mit dem Geheimmodus-Schalter (rote Hinweisschrift und Schalterzeile unmittelbar über dem Button) optisch hervorgehoben – analog zur Markierung eines nicht ausgefüllten Pflichtfeldes –, um erneut auf die reversible Alternative hinzuweisen. Erst beim zweiten Betätigen desselben Buttons innerhalb derselben Dialogsitzung wird die Löschanforderung an den Server übermittelt und die nachfolgende Bereinigungsfolge ausgeführt. Wird der Dialog zwischenzeitlich geschlossen, entfällt die Zwischenbestätigung; beim erneuten Öffnen beginnt die Zweistufigkeit von vorn. Die Löschung bleibt damit an eine ausdrückliche, wiederholte Handlung gebunden und erfolgt nicht durch die bloße Aktivierung des Geheimmodus.
Mit der Löschung werden insbesondere folgende Schritte ausgeführt:
- Kündigung aktiver Rapyd-Abonnements (Pro und/oder Werbefrei), soweit Billing konfiguriert und technisch angebunden ist;
- Löschung vom Nutzer erstellter Partys einschließlich zugehöriger Medien, Erlebnis-Medien dieser Partys und serverseitig erzeugter Share-Grafiken (vgl. § 9); Erlebnis-Medien des Nutzers an fortbestehenden fremden Partys können dort erhalten bleiben;
- Bereinigung privater Chats, an denen der Nutzer beteiligt war, einschließlich zugehöriger Chat-Medien; Kommentar-Threads zu gelöschten eigenen Partys werden entfernt;
- Anonymisierung fortbestehender Kommentare des Nutzers an fremden/fortbestehenden Partys: Absenderkennung und Anzeigename werden auf „anonym“ gesetzt und in der Oberfläche als „@PartyUp.anonym“ dargestellt (Inhaltslöschung unterbleibt, um Diskussionskontext zu erhalten); anonyme (Gast-)Bewertungen können erhalten bleiben;
- Entfernung accountbezogener Bewertungen des Nutzers; Bewertungen zu gelöschten Partys werden entfernt;
- Entfernung von Blockierbeziehungen, an denen der Nutzer als Blockierer oder Blockierter beteiligt war;
- Löschung serverseitiger GPS-/Präsenzdaten des Nutzers;
- Löschung des personenbezogenen Bleibedauer-Profils (Mittelwerte, Gewichte, Bias, Aufenthaltshistorie); aggregierte Orts-/Globalmittel ohne Nutzerkennung können erhalten bleiben (§ 18.6);
- Löschung kontobezogener Medien-Darstellungsfilter des Nutzers;
- Löschung privater Erlebnis-Entwürfe des Nutzers einschließlich zugehöriger Mediendateien;
- Löschung der kontobezogenen Merkliste gespeicherter Shorts;
- Löschung dem Konto zuordenbarer Interaktions-/Personalisierungs- und Verhaltensdaten (Engagement-Events, Geschmacks-/Kontextprofile, Verhaltensbaselines und Werbe-Receptivity-Signale), soweit technisch vorgesehen; vor dem Entfernen des persönlichen Profils kann ein letzter anonymer Beitrag in den Erfahrungsschatz (§ 18.5) erfolgen. Bereits aggregierte, nicht mehr personenbeziehbare Beliebtheits- bzw. Marktkennzahlen sowie vollständig anonymisierte Präferenzprofile bleiben erhalten und speichern danach keinen Bezug zum gelöschten Account;
- Löschung des Benutzerkontos (Profil/Bestandsdaten, optionale Konto-E-Mail, Geheimmodus-Status, Sprachpräferenz und Sprachmodus, Auto-Partymitteilungs-Texte, Abo-Metadaten am Konto);
- Zerstörung der aktuellen Sitzung.
Aktivitätskennungen und daraus gebildete Nutzungsdauerwerte, die der internen Nutzerkennung zugeordnet sind, können im Rahmen der Kontolöschung bzw. einer anschließenden Bereinigung entfernt oder anonymisiert werden; bereits aggregierte, nicht mehr personenbeziehbare Gesamtstatistiken können erhalten bleiben. Gesetzlich aufbewahrungspflichtige Zahlungs-, Abrechnungs-, Vertrags- und API-Archivdaten bleiben unberührt und werden nicht gelöscht (Art. 17 Abs. 3 lit. b und lit. e DSGVO i. V. m. § 257 HGB, § 147 AO, GoBD; vgl. § 21.1). Zahlungs- und Abrechnungsdaten bei Rapyd können aus gesetzlichen Gründen länger bestehen. Werbe- und Statistikdatensätze können – soweit nicht personenbeziehbar – erhalten bleiben oder nachträglich bereinigt werden. Soweit einzelne Nebenbestände (z. B. globale Zähler ohne Nutzerbezug) technisch nicht am Delete-Pfad hängen, enthalten sie keine für die Identifikation des gelöschten Nutzers erforderlichen Kennungen.
Rechtsgrundlage der Anonymisierung/Erhaltung: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Integrität bestehender Diskussions- und Bewertungsstände; Vermeidung von Kontextverlust für verbleibende Nutzer) sowie Wahrnehmung der Löschvorgaben nach Art. 17 DSGVO in einer Weise, die den Rechten anderer Nutzer und dem Zweck der Plattform Rechnung trägt (vgl. auch Art. 17 Abs. 3 DSGVO, soweit einschlägig).
Nach Kontolöschung endet die Sitzung. Lokal im Browser gespeicherte Einstellungen und Cookies werden durch den Server nicht automatisch vollständig entfernt; der Nutzer kann diese selbst im Browser löschen.
§ 24 Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Die Bereitstellung von Benutzername und Passwort ist für die Nutzung accountgebundener Funktionen erforderlich. Ohne diese Angaben ist eine Anmeldung nicht möglich. Eine E-Mail-Adresse ist für die Standard-Anmeldung nicht erforderlich, wird aber für die optionale Passwortwiederherstellung und für Werbeschaltungen benötigt. Für Zahlungen sind die vom Zahlungsdienstleister abgefragten Angaben erforderlich. Die Nutzung bestimmter optionaler Funktionen (GPS, Kamera, Mikrofon, Anrufe) setzt eine Freigabe auf dem Endgerät voraus; ohne Freigabe bleiben die übrigen Funktionen grundsätzlich nutzbar. Die Aktivitätsmessung und die Interaktionsmeldungen für Personalisierung/Statistik sind für den Betrieb der entsprechenden Funktionen technisch vorgesehen; ohne lokale Aktivitätskennung bzw. ohne Sitzung können einzelne Kennzahlen und Empfehlungen eingeschränkt oder nur anonymisiert erfasst werden.
§ 25 Keine automatisierte Entscheidungsfindung mit Rechtswirkung; Profiling zur Sortierung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO statt, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt (z. B. keine automatisierte Ablehnung eines Vertragsabschlusses, keiner Sperrung eines Kontos und keine Preisfestsetzung allein aufgrund eines Scores ohne menschliche Prüfung, soweit gesetzlich geboten).
Technische Einordnung: PartyUp verwendet Interaktions-, Kontext- und Situationssignale, um die Reihenfolge angezeigter Partys und die Ausspielung von Shorts zu personalisieren (Ranking-Score / „Boost“, Cross-Feature-Transfer Shorts↔Partys, vgl. § 18.4), Beliebtheit/Sichtbarkeit zu gewichten und – sofern „Personalisierte Werbung“ aktiv ist – zu entscheiden, ob und welche Werbung in optionalen Plätzen ausgespielt wird (vgl. § 16.2). Anonymisierte Präferenzprofile (§ 18.5) können dabei als Ausgangshypothese einfließen, ohne Nutzer gleichzuschalten und ohne Personenbezug im anonymen Store. Zusätzlich schätzt PartyUp aus GPS-Präsenz und beobachtbaren Kontextsignalen eine voraussichtliche Rest-Bleibedauer und zeigt sie ausschließlich berechtigten Chatpartnern (vgl. § 18.6). Dies stellt eine Form der Profilbildung für die Darstellung von Inhalten, die Werbeausspielung und eine soziale Orientierungshilfe dar. Die Folgen beschränken sich auf die Reihenfolge bzw. Sichtbarkeit von Partykarten und Shorts, auf optionale Werbeunterbrechungen und auf eine als Schätzung gekennzeichnete Zeitangabe in der Freundesliste; Nutzer können Partys weiterhin suchen, öffnen, speichern, bewerten, kommentieren und – soweit freigeschaltet – kostenpflichtige Leistungen über Rapyd abschließen. Es werden keine Scoring-Entscheidungen über Kreditwürdigkeit, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen außerhalb der Plattformdarstellung oder vergleichbare Rechtspositionen getroffen.
Aggregierte Nutzungsstatistiken und die Weiterentwicklung von Dauer-/Preisangeboten dienen dem Betrieb und stellen ebenfalls keine Entscheidung mit vergleichbarer Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO dar. Soweit die Personalisierung bzw. Werbeauswahl auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt wird, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO zu (vgl. § 27.1). Praktisch können Sie die personalisierte Werbeausspielung unter Einstellungen → Werbung deaktivieren; die Partylisten-Personalisierung bleibt davon unberührt und kann über Widerspruch, Interaktionsreduktion, Werbefrei/Pro bzw. Kontolöschung eingeschränkt bzw. beendet werden.
§ 26 Minderjährige
PartyUp richtet sich nicht gezielt an Kinder unter 16 Jahren. Sofern die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft erforderlich wäre, ist Art. 8 DSGVO zu beachten. Erziehungsberechtigte werden gebeten, die Nutzung Minderjähriger zu beaufsichtigen.
§ 27 Rechte der betroffenen Personen
Sie haben nach der DSGVO – je nach Voraussetzungen – insbesondere folgende Rechte:
- Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten (Art. 15 DSGVO);
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO);
- Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO), soweit keine Ausnahme nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO greift – insbesondere nicht, soweit die Speicherung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO; § 257 HGB, § 147 AO, GoBD) oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO) erforderlich ist; gesetzlich aufzubewahrende Daten und /api1-Archive bleiben daher erhalten (vgl. § 21.1);
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO);
- Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO (Art. 21 DSGVO);
- Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
27.1 Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Dies betrifft insbesondere auch die Aktivitätsmessung, die Interaktions-/Personalisierungsverarbeitung zur Partylisten-Sortierung (§ 18.4), die personalisierte Werbeausspielung (§ 16.2) und daraus abgeleitete Kennzahlen, soweit sie Sie noch personenbeziehbar betreffen. Vollständig anonymisierte Präferenzprofile (§ 18.5) sind hiervon ausgenommen, soweit kein Personenbezug (mehr) besteht. Die Option „Personalisierte Werbung“ in den Einstellungen schränkt die Werbeausspielung auf eine rein kontextbezogene Auswahl ein; die Partylisten-Personalisierung bleibt davon unberührt.
27.2 Aufsichtsbehörde
Die für den Verantwortlichen zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Sitz des Verantwortlichen. Eine Liste der deutschen Aufsichtsbehörden ist u. a. über den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Webseiten der Landesbeauftragten verfügbar. Ergänzend:
[Zuständige Aufsichtsbehörde – Name, Anschrift, Kontakt]
§ 28 Geltendmachung Ihrer Rechte
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die in § 1 genannten Kontaktdaten. Zur Bearbeitung können wir eine Identitätsprüfung verlangen, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist (Art. 12 Abs. 6 DSGVO).
§ 29 Haftungshinweis zu nutzergenerierten Inhalten und Nutzerverhalten
PartyUp speichert und übermittelt Inhalte, die von Nutzern eingestellt werden. Der Verantwortliche ist nicht verpflichtet, sämtliche Inhalte vorab zu überwachen (vgl. auch die telemedienrechtlichen Grundsätze zur Verantwortlichkeit von Diensteanbietern). Bei konkreten Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte kann eine Prüfung und – soweit erforderlich – Sperrung oder Löschung erfolgen.
PartyUp distanziert sich ausdrücklich von sämtlichen Streitigkeiten, Konflikten, Beleidigungen, Belästigungen, Missbräuchen, Misshandlungen, Drohungen und Gewalt unter den Nutzern – ob online in der Anwendung oder außerhalb davon – sowie von allen auftretenden Umständen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von PartyUp, mit Partys, Chats, Shorts, Livekameras oder veröffentlichten Momenten entstehen können. PartyUp ist eine technische Plattform zur Organisation und Darstellung von Partys sowie zur Kommunikation; der Verantwortliche übernimmt keine Verantwortung, Haftung oder Garantie für das Verhalten einzelner Nutzer untereinander, für persönliche Auseinandersetzungen, für Schäden aus Kontakten zwischen Nutzern, für Inhalte von Momenten (einschließlich abgebildeter Personen, Orte und Handlungen) oder für Handlungen, die Nutzer im Zusammenhang mit Partys oder der Nutzung von PartyUp vornehmen. Jeder Nutzer ist für sein eigenes Verhalten, für von ihm geteilte Momente und für die Einhaltung geltender Gesetze selbst verantwortlich. Bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden (z. B. Polizei).
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Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, wenn sich die Rechtslage, die Funktionen von PartyUp oder die Verarbeitungsprozesse ändern. Es gilt die jeweils aktuelle, in der Anwendung abrufbare Fassung. Bei wesentlichen Änderungen, die eine erneute Information oder Einwilligung erfordern, werden wir dies in geeigneter Weise kenntlich machen.
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Ende der Datenschutzerklärung – PartyUp
Dokumentfassung vom 6. September 2026 (Aktualisierung: eigener SMTP-Mailversand
noreply@partyup.pro, Entfernung Werbe-E-Mail/Abrechnungsmails, feste monatliche Werbeabrechnung
mit Rapyd-Gebührenaufschlag, Domain partyup.pro)